Welche Erstattungsansprüche haben Reisende bei verspätete Flugreisen

Sommerzeit ist Reisezeit. Viele Bundesbürger zieht es gerade im Sommer in die entlegensten Gegenden der Erde. Auf eine komfortable und vor allem planmäßige Anreise wollen viele nicht verzichten. Und so gilt der Ferienflieger immer noch als die beliebteste Reisemittel. Was aber tun, wenn die Flugreise sich verspätet?

Wenn der Ärger schon am Flughafen beginnt

Endlich in den wohlverdienten Urlaub. Die Sachen sind gepackt, die Familie ist startklar und auf geht es zum Ferienflieger, der einen bequem und komfortabel an das ausgewählte Reiseziel bringt. Doch nicht selten beginnt der Ärger bereits am Flughafen mit der Verspätung des Reisefliegers. Oft herrscht dann Unklarheit darüber, ob und in wieweit hier Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können, wenn die Urlaubfreuden durch diese Verspätungen getrübt werden.

Hat Ihr Ferienflieger mal Verspätung sind die daraus resultierenden möglichen Ansprüche nach nationalem und internationalem Recht zu unterscheiden.

Das internationale Recht – die Internationale Fluggaststreckenverordnung

Diese Verordnung gilt

  • bei Flügen mit Start von einem EU-Flughafen zu einem beliebigen Ziel
  • bei Flügen von EU-Fluggesellschaften die von einem nicht EU-Staat in die EU starten

Grundsätzlich gilt:

Wenn das Flugzeug mit Verspätung abhebt, haben Reisende, je nach der Dauer der Verzögerung und der Distanz, die zurückgelegt werden soll, das Recht auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke, Übernachtungen und sogar zwei Telefonate.

Wenn ein Flug komplett ausfällt oder nur mit erheblicher Verspätung angetreten werden kann, so besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine Entschädigungsleistung, deren Höhe sich nach der Entfernung richtet. Ob und in welcher Höhe hier Anspruch auf Ausgleichsleistungen besteht, sollten Sie aufgrund der komplexen Rechtslage immer von einem Fachanwalt prüfen lassen, da sich Flug- und Reisegesellschaften grundsätzlich erst einmal nicht auf eine Ausgleichzahlung einlassen.

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, so können sie obendrein nach internationalem Recht noch zusätzlich Ausgleichsleistungen für entgangene Urlaubstage geltend machen. Diese können Sie bei ihrem Reiseveranstalter anteilig geltend machen. Allerdings können diese Ausgleichszahlungen verfallen. Beachten Sie hier unbedingt die geltenden Fristen. 

Stärke Rechter für Flugreisenden bei Verspätungen durch den EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte die Rechte von Flugreisenden bei verspäteten Flügen. So entschied der EuGH, dass Flugreisenden, die aufgrund einer Verspätung ihren Anschlussflug nicht mehr erreichen und dadurch mindestens drei Stunden später als geplant am Zielort ankommen, eine Entschädigung zusteht.

Diese Entschädigung variieret zwischen 250,00 € und 600,00 €, je nach der Flugstrecke, die zurückgelegt werden würde, wenn der Flug wie geplant angetreten wird. Allerdings gilt dieses Recht nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände nicht Grund für den Ausfall des Fluges waren. Unter außergewöhnliche Umstände fallen Umstände, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat wie etwa Naturkatastrophen usw.