Welche Aufgaben haben Kassenwart und Kassenprüfer im Verein?

Ein gesunder Verein steht immer auf soliden Finanzen. Die 2 verantwortlichen Hauptorgane, die dafür sorgen, dass Aktive und Passiva auch stimmen, sind der Kassenwart und Kassenprüfer. In diesem Artikel bekommen Sie einen Überblick über Teilaufgaben und Schnittstellen beider Organe.

Zuallererst einmal etwas zu den Begrifflichkeiten: Der Kassenprüfer heißt im Prinzip immer Kassenprüfer. In einigen Vereinen dagegen gibt es keinen Kassenwart, sondern zum Beispiel einen Schatzmeister oder Finanzvorstand. Egal wie dieses Amt nun benannt wird, in der Regel sprechen wir von denselben Aufgaben, die dieses Organ innehat: 

  • Erstellen eines Haushaltsplans
  • Buchhaltung
  • Zahlungen tätigen
  • Rechnungen schreiben
  • Haushaltskontrolle
  • In vielen Fällen auch Mitgliedermanagement (Beiträge, Austritte etc.) 

Seine Entscheidungsbefugnis ist dabei eng mit der Satzung verbunden. Meistens sitzt er mit dem Vorstand direkt in einem Boot, hat aber über sein Ressort das Hoheitsrecht. Dies ist auch gut so, da das Gebiet des Kassenwarts sehr komplex ist.

Mein Tipp: Eine normale Person ohne detaillierte buchhalterische und steuerliche Kenntnisse ist im Amt des Kassenwarts eher fehl am Platze. Nutzen Sie das Netzwerk Ihrer Mitglieder und versuchen Sie am besten dort einen Steuerberater oder Buchhalter zu integrieren. Auf lange Sicht und bei strittigen Fragen kann dieser meist aus seiner eigenen Expertise richtig entscheiden.

Der Kassenprüfer entlastet den Kassenwart bei der Mitgliederversammlung. Zumindest wenn der Kassenwart einwandfreie Finanzen und Beanstandung zur Verfügung gestellt hat. Ein typisches Mittel für den Kassenprüfer bei seiner Arbeit ist der Kassensturz. Strafrechtlich gibt es keine genaue Regelung im Gesetz. Wenn jedoch nicht grob fahrlässig oder mutmaßlich gehandelt wurde, ist einem wohl nichts vorzuwerfen. Dies gilt für Kassenwart und Kassenprüfer. Die Ausnahmen bestätigen allerdings wie immer die Regel.

Auf die Schnittstelle kommt es oft an

In vielen Vereinen leben Kassenprüfer und Kassenwart nebeneinander her. Vielleicht sehen sich diese als Konkurrenz an, da der eine ja bekanntlich den anderen kontrolliert. Viel sinnvoller ist jedoch die Zusammenarbeit mit bestimmten Schnittstellen. So könnte der Kassenprüfer auch zum Beispiel als eine Art Stabsstelle dem Kassenwart beratend zur Seite stehen. Gerade wenn es um komplizierte Sachverhalte geht, ist dies sinnvoll. 2 Personen wissen immer mehr als eine.

Es macht darüber hinaus auch Sinn, dass der Kassenprüfer regelmäßig mit dem Kassenwart die Finanzen bespricht, und nicht nur einmal im Jahr. So lassen sich eventuell Fehler vermeiden und müssen nicht das Jahr durchgeschleppt werden. Bitte verstehen Sie mich an dieser Stelle nicht falsch! Beide Ämter sind eigenständig und voneinander unabhängig zu betrachten. Gemeint ist keine aktive Mitarbeit des Kassenprüfers bei Buchungsaufgaben. Ein Rat kann jedoch stets eingeholt werden.

Das umgekehrte Pendant zu dem gerade beschriebenen sind 2 Personen in diesen Ämtern, die sich gegenseitig schützen. Von dieser Zusammenstellung kann ich nur abraten. Auch wenn sich in einem Verein idealerweise alle gut verstehen sollten. Eine zu enge "Freundschaft" zwischen diesen 2 Ämtern wäre schon fast unverantwortlich.

Fazit: Ein guter Mix macht es wie schon so oft wieder. Die persönliche Distanz sollte nicht zu nah und nicht zu weit sein zwischen Kassenwart und Kassenprüfer. Ein gesundes Mittelmaß ist wohl die beste Alternative.