Weihnachtsgeschenke für Kunden – nette Geste oder Bestechung?

Zur Weihnachtszeit beschenken Deutsche nicht nur ihre Familien. Oft werden auch Kunden oder Geschäftspartner zur besinnlichen Zeit beschenkt. Doch wo liegt die Grenze zwischen Aufmerksamkeit und Bestechung?

Das Thema Bestechung ist in letzter Zeit immer mehr ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Somit wird auch das Beschenken von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern zur Weihnachtszeit thematisiert. Wo liegen die Grenzen? Denn schnell kann eine einfache Aufmerksamkeit als Bestechungsversuch interpretiert werden.

Auch der Zeitpunkt des Schenkens ist entscheidend

Das Problem: Es existiert keine eindeutige Gesetzeslage, sondern nur ein Richtwert von 30 Euro. Geschenke bis zu diesem Wert sollten nicht als Bestechung interpretierbar sein. Doch auch hier ergibt sich eine diffuse Situation, wenn ein Geschenk in diesem Wert beispielsweise vor dem Start eines neuen Projektes verschenkt wird. Vom Wert her ist es zwar legitim, doch das Timing lässt den Verdacht zu, es handele sich hier nicht um eine einfache Aufmerksamkeit.

Wer wird beschenkt?

Ebenfalls eindeutig sind Geschenke, die an die Privatadresse von Kunden
oder Mitarbeitern geschickt werden, oder "Aufmerksamkeiten" wie
Provisionen oder Beteiligungen. Auch kann ein Präsentkorb mit einem
horrenden materiellen Wert schnell als Bestechung verstanden werden.

Ferner sind nicht nur Timing und Wert von Bedeutung, sondern auch, wen
man beschenkt. Erhalten alle Mitarbeiter der Abteilung ein Geschenk von
gleichem Wert, oder alle Partner in einem Projekt, weckt dies meist
keinen Verdacht. Werden jedoch gezielt individuelle Geschenke an
Einzelne vergeben, kann es schnell arbeitsrechtliche Konsequenzen oder
ein Ermittlungsverfahren geben.

Wie Sie mit Geschenken umgehen sollten

Doch wie kann man sich vor derartigen Implikationen schützen? Für Arbeitgeber gilt: Es ist wichtig, im eigenen Betrieb klare Richtlinien auszuarbeiten, was Geschenke angeht. Je weniger Raum für Fehlinterpretationen und Beeinflussung des Einzelnen bleibt, umso besser.

Der Arbeitnehmer sollte sich im Klaren darüber sein, dass er nicht jedes Geschenk annehmen sollte. Falls Zweifel auftauchen, sollte man sich fragen, ob das Geschenk nicht groß genug ist, dass es beruflich relevante Entscheidungen beeinflussen könnte. [mv]