Der Weg aus der Schuldenfalle ist lang und hart
Durch einfach verfügbare Kredite, günstige Leasingangebote und Bezahlen per Kreditkarte ist man oft schneller im Schuldenloch, als man es bemerkt. Den Weg in die Verbraucherinsolvenz schlagen nur die wenigsten ein, zu oft wird Hilfe anderer Art ausprobiert. Dass diese Bereitschaft allerlei dubiose Machenschaften anlockt, ist kaum verwunderlich.
Denn grundsätzlich muss der Schuldner selbst um Hilfe bei den verschiedenen Schuldnerberatungsstellen ersuchen. Wenn jedoch eine Stelle den Schuldner selbst anschreibt oder sich anderweitig bei ihm meldet, sollte man mit Vorsicht vorgehen. Denn immer mehr verbreiten sich in Deutschland unseriöse Schuldnerberatungen, die den Kontakt mit dem Schuldner selbst suchen und deren Adressen meist aus gekauften Adressenverzeichnissen zweifelhafter Herkunft stammen.
Nach erfolgter Kontaktaufnahme folgt der Besuch des Beraters. Dieser bietet dem Schuldner an, monatlich den Betrag, den er sich gerade noch leisten kann, an die Schuldnerberatung zu überweisen. Diese wird dann das Geld portionsweise an die Gläubiger verteilen.
Oft wird zusätzlich noch eine Gebühr von um die 1000€ fällig. Spätestens jetzt sollte man skeptisch werden. Denn spätestens in einigen Wochen wird klar, dass die Gläubiger weder die Raten erhalten haben, noch von einer Schuldnerberatung wissen. Im Endeffekt geschieht gar nichts, das Geld ist weg und die Schulden bleiben nicht nur, sie sind auch noch um einiges höher.
Bemühen Sie sich um seriöse Hilfe aus der Schuldenfalle
Um derartige Abzocke zu vermeiden, sollte der Schuldner stets um seriöse Hilfe bemüht sein. Wichtig ist es, den Schuldenberater zu prüfen, insbesondere wenn sich dieser aus Eigeninitiative meldet. Auf der sicheren Seite ist man mit Schuldnerberatungen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, von Verbraucherschutzorganisationen, oder Städten. Die Beratung ist meist kostenlos, natürlich ergibt sich daraus eine etwas längere Wartezeit für einen Termin.
Ein weiterer Weg ist das Verbraucherinsolvenzverfahren, bei dem der Schuldner versucht, so viel wie möglich zu tilgen. Nach einer sechsjährigen Periode des Wohlverhaltens, d. h. ohne Geldverschwendung und neue Verschuldung, kann eine Restschuldbefreiung stattfinden.
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