Die Grundidee des Wechselkennzeichens ist verlockend: ein Kennzeichen für zwei Autos mit allen daraus resultierenden Vorteilen. Steuern und Versicherung fallen nur für das teurere Fahrzeug an, das billigere der beiden wird zum Sekundärfahrzeug und ist davon befreit. Soweit die Theorie. Doch der gut gemeinte Schlag gegen die Bürokratie sieht nur auf dem Papier verlockend aus.
Auf Grund des Unwillens von Bundes-Finanzminister Wolfgang Schäuble, auf die Einnahmen aus der Kfz-Steuer zu verzichten, ist die Steuer-Vergünstigung durch ein Wechselkennzeichen schon vor der Einführung Geschichte. Ob die Versicherungsprämie für das ungenutzte Fahrzeug entfällt, ist ebenfalls ungewiss.
Prämien-Rabatt für Wechselkennzeichen
Viele große deutsche Versicherer, wie etwa die HUK-Coburg, reden anstatt von Befreiung für das Zweitfahrzeug nur von einem "Beitragsnachlass", mit dem zu rechnen sei. Allerdings bekommt man auch ohne Wechselkennzeichen bereits einen Beitragsnachlass auf den Zweitwagen.
Selbst in Ländern wie der Schweiz, wo die Wechselkennzeichen-Regelung mit klaren Steuer- und Versicherungsvergünstigungen verbunden ist, beträgt der Anteil von Nutzern nur zehn Prozent. Es ist zu erwarten, dass angesichts des viel restriktiveren deutschen Konzepts ein noch geringerer Anteil von Autofahrern dieses Wechselkennzeichen nutzen wird.
Zumal das deutsche Wechselkennzeichen durch die modulare Bauart (ein Teil des Kennzeichens bleibt am Wagen, der Wechselteil ist abnehmbar) in der Beschaffung teurer sein wird. Ein Wechselkennzeichen für bereits zugelassene Fahrzeuge kostet voraussichtlich 65 Euro, der Nummernschildsatz 40 Euro.
experto.de meint: Informieren Sie sich nach der Einführung über die Konditionen bei ihrer Versicherung und vergleichen Sie, ob es sich nicht eher lohnt, ein Zweitfahrzeug anzumelden anstatt auf das Novum des Wechselkennzeichens in Deutschland zu setzen.