Was tun, wenn die Steuerfahndung kommt?

Banken und Bankkunden gehen harten Zeiten entgegen, Steuerfahndungen in Geldinstituten werden zur Seuche. Der Grund für diese Misere ist sehr einfach, denn auch das Finanzamt hat zwischenzeitlich erkannt, dass den aus statistischen Erkenntnissen gewonnenen angesammelten Geldvermögen nicht die entsprechenden Kapitalerträge gegenüber stehen.

Checkliste zur Steuerfahndung

  • Informieren Sie sofort Ihren Anwalt und bitten ihn um Wahrnehmung Ihrer Rechte. Idealerweise sollte auch Ihr Steuerberater zugegen sein, wenn er nicht selbst Ziel einer Durchsuchung ist.
  • Verhandeln Sie mit dem/den Fahndungsbeamten darüber, mit der Durchsuchung erst nach dem Erscheinen von Anwalt und ggf. Steuerberater zu beginnen. Darauf besitzen Sie aber keinen unmittelbaren Rechtsanspruch.
  • Lassen Sie sich die Dienstausweise vorlegen sowie Namen, Dienststellung und auch -behörde des die Untersuchung leitenden Beamten nennen.
  • Sehen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss an. Gibt es keinen, müssen Ihnen mitgeteilt werden: der Zweck der Durchsuchung und der Grund, warum kein richterlicher Beschluss mehr eingeholt werden konnte.
  • Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss. Achten Sie auf das präzise Bezeichnen der Beweismittel, nach denen gesucht wird. Unklare Angaben machen den Beschluss rechtswidrig. Häufige Mängel sind zudem fehlende Angaben zur Steuerart und zum konkreten Anlass des Besuchs. Beachten Sie: Nach dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 30.4.1997) besitzen Sie das notwendige Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss jetzt auch dann noch, wenn die Aktion bereits abgeschlossen ist. Ist der Rechtsbehelf erfolgreich, unterliegen die beschlagnahmten Beweismittel einem Verwertungsverbot.
  • Erstellen Sie für sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses. Begrenzen Sie bei Durchsuchungen Ihrer Geschäftsräume den Kreis des anwesenden Personals auf das unbedingt erforderliche Maß.
  • Achten Sie darauf, dass die im Beschluss definierten Befugnisse nicht überschritten werden. Bei unübersichtlicher Lage empfiehlt es sich, dass Personen Ihres Vertrauens die Beamten begleiten. Alle von Ihrer Seite Beteiligten sollten keinerlei Kommentare abgeben. Rechtfertigende Äußerungen sind tunlichst zu vermeiden.

Weitere Verhaltensregeln bei der Steuerfahndung

Beschränkt sich der Durchsuchungsbeschluss auf konkret bezeichnete Unterlagen, sollten Sie diese herausgeben. Wichtig: Bestehen Sie auf förmlicher Beschlagnahme. Das eröffnet Ihnen die verfahrensrechtliche Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der gesamten Aktion gegebenenfalls überprüfen zu lassen.

Listen Sie alle beschlagnahmten Unterlagen exakt auf und fertigen Sie zur eigenen Beweissicherung davon Kopien an. Übergeben Sie ansonsten grundsätzlich keine Unterlagen freiwillig.