Was tun, wenn die Krone Ihnen Schmerzen bereitet?

Immer wieder kontaktieren mich Patienten, die beim Zahnarzt eine Krone bekommen haben und nun andauernd Schmerzen haben. Lesen Sie hier, welche Rechte Sie haben, wenn Überkronungen nicht fachmännisch durchgeführt wurden und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.

Achten Sie auf fachgerechte Wertarbeit beim Zahnarzt

In der Regel lässt der Zahnarzt Kronen als Zahnersatz in einem separaten Labor anfertigen. Falls Sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist dennoch nur Ihr Zahnarzt für die fachgerechte Überkronung Ihr Ansprechpartner. Das bedeutet: Ist die Überkronung schon vom Labor nicht fachmännisch angefertigt worden, müssen Sie Ihre Rechte direkt bei Ihrem Zahnarzt geltend machen.

Eine Überkronung ist nur dann fachgerecht, wenn Sie bei Ihnen zu keinen andauernden Schmerzen oder zu einer Entzündung des Zahnfleisches führt. Die Rechtsprechung hat es als mangelhaft angesehen, wenn z.B. der Kronenrand nicht sauber abschließt, so dass man unter den Rand zwischen Krone und Zahn mit der Sonde stechen kann. In diesem Fall gibt es Probleme mit der Mundhygiene.

Vermeiden Sie negative Spätfolgen bei Überkronungen

Wenn Sie noch lange nach einer Überkronung Schmerzen haben oder wenn sich Ihr Zahnfleisch entzündet, sollten Sie die Krone bei Ihrem Zahnarzt reklamieren. Sie sollten Ihrem Zahnarzt, der die Überkronung vorgenommen hat, die Möglichkeit einräumen, eine Nachbesserung durchzuführen.

Für die Überkronungen selbst gilt Werkvertragsrecht. Beachten Sie, dass im Werkvertragsrecht die Gewährleistung schon nach zwei Jahren ablaufen kann. Reklamieren Sie Probleme mit einer Überkronung daher rechtzeitig.

Klären Sie die Finanzierung für die Überkronungen

In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für Überkronungen nicht vollständig von den Kassen übernommen. Auf gesetzlich Versicherte können daher nicht unerhebliche Kosten zukommen.

Falls feststeht, dass die Überkronungen mangelhaft vorgenommen wurden, muss der Zahnarzt die Nachbesserung kostenlos vornehmen.

Machen Sie Schmerzensgeld geltend

Falls Sie aufgrund von mangelhaften Kronen anhaltende Schmerzen haben, sollten Sie von Ihrem Zahnarzt Schmerzensgeld verlangen, wenn dieser den Mangel zu vertreten hat. Eine anwaltliche Beratung ist hier unerlässlich.

Eine meiner Mandantinnen hatte nach einer Überkronung ein halbes Jahr lang so starke Schmerzen, dass Sie ständig Schmerzmittel einnehmen musste. In ihrem Fall hielt ich ein Schmerzensgeld von ca. 3.600 Euro für angemessen, aber natürlich ist jeder Fall individuell verschieden.

Vermeiden Sie typische Patientenfehler

Sobald ein Arzt aufgrund einer angeblich nicht fachgerecht durchgeführten Behandlung in Anspruch genommen wird, behauptet dieser meist, der Patient hätte durch mangelhafte Zahn- und Mundhygiene die Schmerzen durch die Krone selbst verursacht.

In einem Fall hatten sich die Zähne der Patientin nach einer Überkronung gelockert, weil es zu Entzündungen kam. Der Zahnarzt behauptete, die Zähne seien schon vor der Behandlung locker gewesen.

Versuchen Sie, solche Beweisprobleme zu vermeiden, indem Sie vorab für sich selbst protokollieren, wie Ihre Zahn- und Mundsituation ist. Am besten ist es, wenn Sie Ihre Mundsituation durch Zeugen bestätigen lassen, z.B. durch Ihren Ehepartner / Lebenspartner. Zudem sollten Sie selbst die bestmögliche Mundhygiene einhalten, damit Ihnen hier Ihr Zahnarzt keine Vorwürfe machen kann.

Gehen Sie zum Anwalt

Ein auf Arzthaftung spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob die Überkronungen fachgerecht durchgeführt wurden und abklären, wie hoch das Ihnen zustehende Schmerzensgeld ausfallen muss. In der Regel wird Ihr Anwalt zunächst beim Zahnarzt die Patientenunterlagen anfordern und durchsehen, was auch für die Beweissicherung sinnvoll ist.

Bildnachweis: golubovy / stock.adobe.com