Schäden beim Be- und Entladen eines Kfz entstehen schneller als man denkt: Der Samstageinkauf naht. Sie fahren zu einem Discouter Ihrer Wahl, laden Ihr Auto nach erfolgreichem Einkauf ein. Da passiert es: Durch eine Windböe wird Ihr Einkaufswagen sanft aber deutlich gegen den neben Ihnen stehenden BMW gedrückt – und verursacht eine kleine, aber sichtbare Beule.
Zeigen Sie diesen Fall Ihrer Privathaftpflicht an, so wird diese Ihnen den Fall ablehnen – und das zu Recht. In den Standardbedingungen für Privathaftpflichtversicherungen ist festgelegt, dass die sog. "Be- und Entladeschäden aus Kfz" grundsätzlich ausgeschlossen sind. Was also tun? Die Lösung: Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden. Aber was bedeutet das? Ihre Schadensfreiheitsklasse wird belastet und Sie werden im nächsten Jahr höhergestuft. Bei einer jährlichen Prämie von 1.000 € kann diese alleine dadurch nächstes Jahr um 300–400 € steigen. Ein kleiner Schaden wird so häufig doppelt teuer.
Besser ist es da, wenn Ihr Vertrag der Privathaftpflicht diese Schäden explizit mit abdeckt bzw. einschließt. Dazu benötigen Sie einen modernen Vertrag, in dem ein separater Passus "Be- und Entladeschäden aus Kfz" enthalten ist. In allen anderen Fällen müssten Sie Ihre Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen, was in jedem Falle die schlechtere Wahl ist. In der Privathaftpflicht gibt es nämlich keine Höherstufung im Schadensfall.
Welche Art von Deckungskonzept wurde mit der Privathaftpflicht vereinbart?
Sie sehen, es ist nicht so sehr die Frage, ob Ihre Privathaftpflicht nun 5 Mio. oder 50 Mio. Deckungssumme aufweist. Vielmehr stellt sich die Frage, welche Art von Deckungskonzept hier vereinbart wurde. Die Betrachtung ist für viele noch neu, denn erst seit rund 10 Jahren hat die sog. Deregulierung dazu geführt, dass jede Gesellschaft ganz eigene Verträge machen kann.
Es gibt zwar noch einen Standard, dieser deckt aber nur die Mindestkonditionen ab und ist heute zumeist nicht mehr zu empfehlen. Vielmehr sollte jeder durch einen Profi prüfen lassen, welche Punkte eingeschlossen werden müssen.
Neben dem o.g. Punkt "Be- und Entladeschäden an Kfz" gibt es weitere, häufig wichtige:
- Forderungsausfalldeckung
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Tätigkeit als Tagesmutter
- Deliktunfähige Kinder
- Besondere Sportarten wie Surfen, Kite-Sailing
- Schäden, die im Arbeitsumfeld passieren etc.
Tipp: Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie nicht zu wenig abgedeckt haben. Der Mehrbetrag bei einer sehr guten Deckung beträgt im Gegensatz zum Standard zumeist nur 15 bis 30 € im Jahr. Viele Gesellschaften rabattieren zudem die Verträge, z. B. Hausrat, Haftpflicht, Gebäude und Glas gleichzeitig mit bis zu 20%. Ein nicht bezahlter Schaden ist da häufig die teurere Alternative.
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