Wann zahlt die Hausratversicherung bei einem Diebstahl im Urlaub?
Wenn im eigenen Feriendomizil oder im Hotelzimmer im Urlaub etwas gestohlen wird, dann zahlt in den meisten Fällen die Hausratversicherung, aber hier sollten Sie vorsichtig sein, denn die Hausratversicherung zahlt nicht in jedem Fall. Werden Sie auf der Straße ausgeraubt, so gilt das natürlich als Raub und wird von der Versicherung auch übernommen.
Ein Diebstahl in einem Hotelzimmer allerdings wird nur dann von der Versicherung übernommen, wenn von dem Diebstahl noch Spuren wie aufgebrochene Türen und so weiter vorhanden sind.
Wie kommen Sie nach einem Diebstahl im Urlaub wieder zu Barem?
Wenn Sie nach einem Diebstahl ohne Bargeld da stehen, gibt es zum Beispiel die Möglichkeit einer Postanweisung oder auch der Überweisung über Western Union. Eine Ihnen vertraute Person kann das Geld in Deutschland bei der Post einzahlen und bekommt einen Code. Diesen Code lassen Sie sich dann geben und können binnen einer Stunde das eingezahlte Geld bei einer Post abholen.
Bildnachweis: hui_u / stock.adobe.com