Viele Banken gewähren bei mangelnder Bonität einen Kredit generell nur mit Bürgschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bürge ein Familienmitglied, ein Verwandter oder ein Freund ist. Oft unterschreiben die Bürgen den Kreditvertrag, ohne sich über die Risiken der Bürgschaft Gedanken zu machen. Was, wenn der Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, durch einen Unfall arbeitsunfähig wird, ernsthaft erkrankt oder seinen Job verliert? Die Ratenzahlungen bleiben dann am Bürgen hängen.
Warum Kreditbürgen selbst keinen Kredit mehr erhalten
Wenn Sie für einen Kredit bürgen, übernehmen Sie die Haftung über die komplette Darlehenssumme inklusive der Zinsen. Zudem wird die Bürgschaft der Schufa mitgeteilt. Das kann sich für Sie ganz schnell als Nachteil erweisen. Sollten Sie nämlich während der Laufzeit der Bürgschaft selbst einen Kredit benötigen, sagt die Bank in den meisten Fällen Nein.
Warum Sie als Bürge selbst keinen Kredit mehr bekommen (es sei denn, Sie haben ein hohes Einkommen oder ausreichende Sicherheiten) liegt daran, dass eine Bürgschaft von anderen Banken als Kredit betrachtet wird. Auch wenn Sie als Bürge keine Ratenzahlungen leisten, ist der Bank das Risiko zu groß. Immerhin könnte es ja passieren, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und Sie den gesamten Kredit übernehmen müssten.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Es gibt verschiedene Arten der Bürgschaft. Die übliche Form der Kreditbürgschaft für Privatkunden ist jedoch die selbstschuldnerische Bürgschaft. Bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers wendet sich die Bank direkt an den Bürgen. Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann es zu einer sofortigen Zwangsvollstreckung beim Bürgen kommen, auch ohne dass zuvor erst eine Zwangsvollstreckung beim Hauptschuldner durchgeführt werden muss.
Was Sie vor einer Kreditbürgschaft beachten sollten
Wenn Sie für einen Kredit bürgen, muss Ihnen klar sein, dass es sich dabei nicht nur um eine Formalität handelt, sondern dass Sie für die gesamte Darlehenssumme in Anspruch genommen werden. Die Bürgschaft besteht über die gesamte Laufzeit des Kredits und erlischt erst, wenn dieser vollständig zurückgezahlt wurde. Sie kommen nur dann aus der Bürgschaft raus, wenn bei Vertragsabschluss ein Kündigungsrecht festgelegt wurde.