Was Sie bei einer Auslandskrankenversicherung beachten sollten

Für Reisen, die außerhalb der Schengen-Staaten stattfinden, sollten Sie unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Behandlungskosten im Ausland oder ein Krankenrücktransport können Sie sonst finanziell ruinieren. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

Sie haben in nächster Zeit eine Reise in die USA, nach Asien oder nach Afrika geplant? Für all diese Kontinente (und auch noch viele andere Länder) benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung, um auch auf Reisen bei Krankheiten oder Unfällen immer gut abgedeckt zu sein.

In vielen Ländern Europas sind Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auch auf Reisen abgedeckt und müssen keinen Extra-Versicherungsschutz abschließen. Hier greift das Schengen-Abkommen und in allen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialabkommen hat, sind Leistungen tatsächlich über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Zu den Schengen-Staaten gehören Frankreich, Italien, die BeNeLux-Länder, die Schweiz, Spanien, Skandinavien, Tschechien, Ungarn und noch ein paar mehr.

Außerhalb Europas ist ein Auslandsreiseschutz Pflicht

Sobald es aber in ein Land, das nicht zu den Schengen-Staaten gehört (zum Beispiel Bulgarien oder Rumänien) oder auf einen anderen Kontinent geht, benötigen Sie unbedingt einen Versicherungsschutz, sonst kann es richtig teuer werden. Ohne Auslandskrankenversicherung müssen Sie die Behandlung am Zielort nämlich selber bezahlen, was je nach Art der Behandlung sehr teuer werden kann.

Eine Auslandskrankenversicherung bietet noch weitere Vorteile als die Übernahme der Arztrechnungen. So ist in den meisten Tarifen auch ein Rücktransport mit abgesichert, der dann veranlasst wird, wenn am Urlaubsort keine adäquate Behandlung geleistet werden kann. Eine gesetzliche Krankenkasse zahlt diesen Krankentransport in der Regel nicht, weshalb eine Auslandskrankenversicherung auch nützlich sein kann, wenn Sie in den Schengen-Staaten unterwegs sind. Einen Krankentransport selber zu bezahlen, kann je nach Schwere der Verletzung eine fünfstellige Summe kosten, die viele Reisende ruinieren würde.

Eine im Ausland gültige Krankenversicherung ist sehr günstig zu kriegen

Da die Tarife für Auslandskrankenversicherungen immer weiter sinken und ein ganzjähriger Versicherungsschutz teilweise schon für 5 Euro im Jahr zu kriegen ist, sollte eine Auslandskrankenversicherung bei niemandem fehlen, der regelmäßig im Ausland unterwegs ist.

Häufig müssen Sie bei der Behandlung im Ausland in Vorkasse treten und kriegen die Summe dann von Ihrer Versicherungsgesellschaft ersetzt. Dafür ist es unheimlich wichtig, dass Sie sich Quittungen von den Behandlungen ausstellen lassen, in denen alle Summen aufgeführt sind, die Sie bezahlt haben. Nur so können Sie der Krankenkasse belegen, was Sie tatsächlich alles vorstrecken mussten.

Schließen Sie die Versicherung vor Reiseantritt ab

Eine Auslandskrankenversicherung sollte unbedingt im Vorfeld einer Reise abgeschlossen werden. Wenn die Reise bereits angetreten wurde, ist es meistens zu spät. Manche Versicherungen bieten einen spontanen Abschluss aus dem Reiseland an, allerdings muss dafür meist eine Wartezeit von einigen Tagen in Kauf genommen werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Behandlung bereits ausgebrochener Krankheiten von der Versicherungsgesellschaft gezahlt werden müssen.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte zudem so früh wie möglich abgeschlossen werden, da es mit steigendem Alter schwierig werden kann, noch in die Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

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Je früher, desto besser

Für 60-jährige kann es problematisch sein, eine Versicherung zu finden, die sie aufnimmt, für 70-jährige ist es ausgeschlossen. Außerdem wird eine Reisekrankenversicherung teurer, je später sie abgeschlossen wird.

Bei einer Reiseversicherung ist keine Leistungsabdeckung von Psychotherapien enthalten. Auch Zahnersatz, Hörgeräte oder Brillen werden nicht von einer Auslandskrankenversicherung erstattet. Falls ein Reisender in ein Land fährt, nur um sich dort behandeln zu lassen, zahlt die Krankenkasse das ebenfalls nicht.