Bei den Familienversicherungen sind die Krankenkassen streng. Werden die Kriterien nicht erfüllt und auch nur 1 Euro zu viel verdient, haben Familien keine Chance auf eine gemeinsame Versicherung. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!
Eine Familienversicherung bietet Eheleuten sowohl mit als auch ohne Kinder große Vorteile. Anstatt zwei teure Versicherungen zu haben, kann der eine Ehepartner über den anderen mitversichert werden.
Auch Kinder können in diese Familienversicherung mit aufgenommen werden und laufen über einen Elternteil mit. Falls beide Eltern in einer versicherungspflichtigen Tätigkeit arbeiten und in unterschiedlichen Krankenversicherungen versichert sind, kann jeder Elternteil ein Kind mit versichern.
Zahlreiche Voraussetzungen für eine Krankenversicherung als Familie
Für eine Familienversicherung müssen allerdings einige Kriterien erfüllt sein. Soll beispielsweise der Partner mit in die Versicherung aufgenommen werden, darf er nicht mehr als 450 Euro in einem Minijob oder 395 Euro in einem anderen Job verdienen.
Neben dem Einkommen durch einen Job zählen für die Krankenversicherung allerdings auch Einkünfte aus Mieteinnahmen. Erbt ein Ehepartner ein Haus und bezieht im Monat in Zukunft Mieteinnahmen, die die Grenze von 395 Euro überschreiten, entfällt sein Anspruch auf die Familienversicherung.
Nachträgliche Beitragszahlung bei zu hohen Mieteinnahmen
Es kann sogar passieren, dass die Kasse in so einem Fall rückwirkend Beiträge einfordert, was die Erben teuer zu stehen kommen kann. Selbst wenn der Betrag von 395 € nur minimal überschritten wird, muss sich der Partner selber versichern. Die Versicherungen sind da sehr streng und das Einkommen muss regelmäßig nachgewiesen werden.
Das monatliche Einkommen des Familienangehörigen, über den die Versicherung läuft, darf nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Diese Grenze liegt 2015 bei 4.575 Euro pro Monat, also 54.900 Euro im Jahr. Auch Renten, Zins- und Kapitalerträge zählen dazu und werden zum Einkommen gerechnet. Wird der Betrag überschritten, wirkt sich das negativ aus die Familienversicherung aus, die dann nicht bestehen bleiben kann.
Bei Falschberechnungen kann es zu Nachzahlungen kommen
Mieteinnahmen aus Immobilien werden dabei zwar eigentlich immer demjenigen zugeschrieben, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Für das Finanzamt zählt dabei aber ebenso wie für die Krankenkasse meist nur, wer die monatlichen Mietzahlungen erhält.
Da die gesetzlichen Krankenkassen bei Familienversicherten für jedes Jahr den Einkommensteuerbescheid anfragen, erfolgt die Berechnung des Beitrags und der Zulässigkeit der Versicherung unter anderem auf Basis dieser Angaben.
Gleiche Regeln auch für Kinder
Damit Versicherte nicht in die Situation kommen Beiträge nachzahlen zu müssen oder sogar Strafgebühren fällig werden, sollten Sie Ihre Einkünfte immer laufend aktuell halten und den Steuerbescheid daran anpassen.
Auch für Kinder, die in der Familienversicherung mitversichert sind, gilt die Einkommensgrenze von 395 Euro beziehungsweise 450 Euro. Falls ein Kind also aus einer vererbten Immobilie Mieteinkünfte bezieht, oder über Kapitalerträge aus einer vererbten Kapitalanlage verfügt, muss dieser Betrag ebenso wie bei Ehepartnern mit berechnet werden.
Anspruch auf eine Familienversicherung für den Hauptversicherer besteht grundsätzlich, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wohnsitz in Deutschland
- Nicht von der Krankenversicherungspflicht befreit
- Nicht hauptberuflich selbstständig
- Nicht selbst oder freiwillig gesetzlich versichert
- Gesamteinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 54.900 Euro in 2015
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