Was können Sie tun, wenn Sie im Urlaub krank werden?

Erholung, Sonne, Strand und Meer, so stellen sich viele den perfekten Urlaub vor. Im Urlaub dann aber krank zu werden wünscht sich keiner, trotzdem passiert es immer wieder. Ein Arztbesuch im Ausland kann schnell teuer werden, wenn Sie nicht im Vorfeld ein paar Dinge beachten.

Was müssen Sie vor einem Urlaub beachten?

Für den Fall, dass Sie im Ausland krank werden, ist es wichtig bereits vor dem Antritt des Urlaubs eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese ist meist für weniger als 10 Euro im Jahr zu kriegen. Bei den meisten Krankenkassen ist in der Versicherung zumindest für die EU ein ausreichender Krankenschutz enthalten. Falls Sie an fernere Orte, in Nicht-EU-Länder oder für längere Zeit verreisen, ist es teilweise unerlässlich, eine Extra-Versicherung abzuschließen.

Informieren Sie sich unbedingt vor dem Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse über Ihren Krankenschutz im Ausland und wie Sie im Falle einer Krankheit verfahren.

Worauf muss ich im Falle eines Arztbesuches im Ausland achten?

Für den Fall, dass Sie im Urlaub wirklich krank werden und sich im Ausland im medizinische Behandlung geben müssen, lassen Sie sich vor Beginn der Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus zusichern, dass diese dem gesetzlichen Versicherungssystem angehören und die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert wird.

Es muss deutlich werden, dass Sie keine Behandlung als Privatpatient wünschen. Denken Sie auch daran, dass im Ausland andere Selbstbeteiligungs- und Zuzahlungsregelungen gelten, als in Deutschland. Achten Sie darauf, dass die Rechnung, die Ihnen der Arzt ausstellt so genau und detailliert wie möglich ist: Der Name des Patienten, das Datum des Behandlungstages, der Grund der Behandlung und der Preis der Behandlung müssen explizit aufgeführt sein.

Welche Probleme können bei einer Erkrankung im Urlaub auftreten?

Eine Behandlung im Ausland wird meistens nur für Notfälle und akute Erkrankungen erstattet. In diesem Fall werden Sie nach den Rechtsvorschriften des Landes behandelt. Das bedeutet, dass Ihnen genau die Behandlung zusteht, die allen aEinheimischen auch zusteht. Bei chronischen Erkrankungen zahlt die Kasse nicht unbedingt, da die Krankheit auch vorher schon existierte und nicht unbedingt immer als Notfall gewertet wird.

Für ganz Europa lautet die Notfallnummer übrigens 112.

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