Was bringt Ihnen der Pflege-Bahr?

In der (freiwillligen wie gesetzlichen) Pflegeversicherung ist die finanzielle Situation für die auch etwa 2,4 Mill. Pflegebedürftigen schon heute sehr angespannt. Aufgund dessen gibt es auch unter der Bezeichnung "Pflege-Bahr" (analog Riester) einen staatlich geförderten Anreiz, hier Eigeninitiative zu ergreifen.

Aufgrund der immer schneller alternden Gesellschaft und der sich exorbitant erhöhenden Anzahl bedürftiger Personen einhergehend mit wachsenden Pflegekosten sind die derzeitigen Leistungen der gesetzlichen Pflegesysteme schon längst an ihre Grenzen gekommen. Obwohl die Ansichten über den Zweck dieser Zuschussrente auseinandergehen, soll hier ein kurzer Überblick über diese Neuerung – sicherlich nicht revolutionär – gegeben werden.

Pflege-Bahr: Zielgruppe, Berechtigung, Zuschuss- und Annahme-Voraussetzungen

In den Kreis der Zulagenberechtigten fallen alle Pflichtversicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfte sich vorrangig an Personen mit ungünstiger gesundheitlicher Situation oder Vorerkrankungen richten. Gerade auch für ältere Versicherungswillige, so auch Senioren, könnte der Pflege-Bahr eine lohnenswerte Option sein.

Für diese private Pflegevorsorge schießt der Staat monatlich 10 € zu, wenn der Bürger einen Versicherungsvertrag mit mindestens 10 Euro Prämie bei einem Anbieter zeichnet. Das ist in der Tat nicht viel, zumal die (internen) Versicherungskosten dieses "Startgeld" schon aufzerren könnten. Denn was für den später vielleicht Pflegebedürftigen gut ist, könnte ein Handycap für die Assekuranz sein.

Eine der Voraussetzugen ist nämlich der Kontrahierungszwang, also die Annahme des Antrages ohne Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge oder Ausschlüsse. Dann besteht auch noch Leistungspflicht bei allen Pflegestufen bis zur gesetzlichen Pflegeversicherung und all dies bei einer relativ überschaubaren Karenzzeit von fünf Jahren.