Was ändert sich durch das Alterseinkünftegesetz?
Damit wird der Übergang zur nachgelagerten (also erst bei Erhalt) Besteuerung der Renten für alle Rentner vollzogen. Das Gesetz sieht vor die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich zu entlasten und die darauf beruhenden Renten stärker zu besteuern. Der Übergang erfolgt schrittweise innerhalb von 35 Jahren erfolgen und soll bis 2040 abgeschlossen sein.
Weitere Kernpunkte des Gesetzes sind neben dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung auch Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung, die Vereinfachung der privaten, kapitalgedeckten Altersversorgung sowie die neue Besteuerung von Kapitallebens- und Direktversicherungen.
Die Betroffenen: Das neue Gesetz trifft jeden. Sowohl diejenigen, die bereits in Rente sind und künftig einen höheren Teil ihrer Ruhebezüge versteuern müssen, als auch Erwerbstätige, die bei ihren Rentenbeiträgen steuerlich entlastet werden. Betroffen sind aber auch all diejenigen, die privat oder über ihren Betrieb etwas für Ihre Altersvorsorge tun wollen.
Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes auf die Renten
Schon heute zahlen rund 2 Millionen Rentnerhaushalte mit hohem Einkommen Steuern. Künftig werden nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums zunächst rund 3,3 Millionen Rentner vom Fiskus zur Kasse gebeten. Diese Zahl wird sich allerdings in den kommenden Jahren schrittweise erhöhen, weil der steuerpflichtige Teil der Rente für jeden neuen Rentnerjahrgang erhöht wird.
Steuerpflichtig sind oder werden in den ersten Jahren vor allem jene Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente noch erhebliche Einkünfte aus anderen Quellen (etwa Betriebsrenten, Zinsen, Mieten oder Pachten) beziehen.
Renten werden schrittweise wie folgt der Einkommenssteuer unterworfen:
- Bei Rentenbeginn bis 2005 werden die Renten für den Zeitraum des gesamten Rentenbezugs mit 50% des Jahresbeitrags der Rente besteuert.
- Für Rentenjahrgänge ab 2006 bis 2020 wird der Rentenanteil, der versteuert werden muss, pro Jahr um 2 Prozentpunkte angehoben, so dass im Jahr 2020 die Besteuerung bei 80% liegt.
- Für Rentenjahrgänge ab 2021 steigt der Rentenanteil, der versteuert werden muss, mit 1 Prozentpunkt pro Jahr nur noch langsam an, so dass die volle Besteuerung der Renten im Jahr 2040 erreicht wird.
Die schrittweise Anhebung des zu versteuernden Anteils wird damit begründet, dass die "neuen" Rentner zumindest zeitweise von der steuerlichen Besserstellung der Beiträge zur Rentenversicherung profitieren konnten.
Diese Regelungen gelten nur für Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen, aus landwirtschaftlichen Altersklassen, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus vergleichbaren privaten Rentenversicherungen, also Altersrenten. Für alle anderen Renten bleibt die bisherige Besteuerung mit dem Ertragsanteil bestehen.
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