Warum die passende Formulierung des Vereinszwecks wichtig ist

Wer einen Verein gründen will, muss sich an diverse gesetzliche Bestimmungen halten. Wichtig sind besonders der Zweck und das Ziel der zukünftigen Vereinstätigkeit, die in dem sogenannten Vereinszweck in schriftlicher Form festgehalten werden. Der Vereinszweck wird in der gesetzlich festgelegten Satzung des neu einzutragenden Vereins geregelt.

Diese gesetzliche Regelung des Vereinszwecks
ist in § 57 Absatz 1 BGB festgehalten und besagt, dass die Vereinssatzung den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und deklarieren muss. Der Vereinszweck muss dem Wortlaut gemäß genau die Art der Vereinstätigkeit definieren.

Wie wird ein Vereinszweck in der Satzung korrekt formuliert?

Die genau und klar definierte Bezeichnung der Vereinstätigkeit ist ein wichtiger Punkt in jeder Vereinssatzung. Unklare Formulierungen und Definitionen in der Beschreibung des Vereinszwecks können zu erheblichen Verzögerungen bei der Eintragung in das gesetzlich vorgeschriebene Vereinsregister führen. Laut gesetzlicher Regelung muss die Vereinssatzung eine zwingende Aussage über den Vereinszweck beinhalten.

Der Vereinszweck beschreibt den Charakter des Vereins und hält schriftlich fest, unter welchen Rahmenbedingungen die Vereinstätigkeiten ausgeführt werden sollen. Diese festgelegten Bedingungen sind für alle Mitglieder zwingend und müssen von diesen bei der Mitgliedschaft berücksichtigt werden.

Der Vereinszweck hält somit in schriftlicher Form die gemeinsame Willenserklärung aller Mitglieder fest: Alle Mitglieder der Vereinsorgane, wie zum Beispiel der Vorstand, müssen sich strikt mit allen Beschlüssen und Vereinshandlungen an den in der Satzung festgelegten Vereinszweck halten. Alle Beschlüsse und Handlungen, die gegen den Vereinszweck verstoßen, sind rechtlich unwirksam und können von den einzelnen Mitgliedern angefochten werden.

Diese Begriffsbestimmung ist besonders für das sogenannte Vereinsregister wichtig, das über die Eintragungsfähigkeit des Vereins bestimmen muss. Wird der Vereinszweck zu allgemein beschrieben, so ist das verantwortliche Vereinsorgan angehalten, den Wortlaut der Vereinssatzung zu konkretisieren, da ansonsten die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister nicht vollzogen werden kann.

Achten Sie deshalb auf eine rechtlich versierte Formulierung der allgemeinen Satzung und des Vereinszwecks.

Die Anerkennung als gemeinnütziger Verein

Wenn die Mitglieder ihren Verein als gemeinnützig anerkannt haben möchten, so müssen sie darauf achten, dass die angegebenen Tätigkeiten in der Satzung der Allgemeinheit in selbstloser Weise auf materiellem, sittlichem und geistigem Gebiet (gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke) angeboten werden. Konkrete rechtliche Bestimmungen für diese recht dehnbare Definition ergeben sich aus § 52 ff AO (Abgabenordnung).

Der Vereinszweck muss die Ausschließlichkeit der selbstlosen Tätigkeit festhalten, ansonsten kann die Steuerbefreiung über die Finanzbehörden nicht erteilt werden. Als gemeinnützige Zwecke werden die nachfolgenden Tätigkeiten laut Abgabenordnung steuerrechtlich anerkannt:

  1. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes sowie des Heimatgedankens.
  2. Die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des (Amateur-)Sports.
  3. Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens (Parteien oder kommunale Wählervereinigungen sind hiervon ausgeschlossen).
  4. Die Förderung von Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich von Karnevals-, Fastnachts- oder Faschingsvereinen, Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.

Achtung: Bei der Sportförderung wird nur der Amateursport
berücksichtigt, die Förderung des Profisports fällt fiskalisch nicht unter den
bezahlten Sport. Keine Streichung der Gemeinnützigkeit erfolgt aber, wenn der
Sportverein sowohl eine Amateur- als auch Profisportabteilung betreibt.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel "Vereinszweck rechtssicher in der Satzung beschreiben".