Wann endet der Kindergeldanspruch?

Kindergeld ist für viele Familien ein wichtiger Bestandteil der monatlichen Geldmittel, mit denen Essen, Kleidung und andere wichtige Materialien für die eigenen Kinder gekauft werden. Es wird im monatlichen Budget fest verplant, weshalb es nicht immer einfach ist, wenn das Geld wegfällt. Doch wann endet eigentlich der Kindergeldanspruch?

Zunächst einmal verfällt der Anspruch auf Kindergeld, sobald das Kind rein rechtlich gesehen nicht mehr als "Kind" angesehen wird. Dies ist der Fall, sobald ein Mädchen beziehungsweise Junge das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dabei ist darauf zu achten, dass der Kindergeldanspruch am Ende des jeweiligen Monats verschwindet. Sollte das Kind seinen Geburtstag am 1. des Monats haben, so endet der Anspruch auf das Kindergeld bereits im Vormonat. Allerdings gibt es einige Möglichkeiten für die Weiterzahlung des Kindergeldes.

Die Ausbildung mitfinanzieren

Sollte das Kind nach der Vollendung des 18. Lebensjahres sich in einer Ausbildung befinden, kann man weiterhin Kindergeld beantragen. Neben der Schule und dem Studium zählt auch eine Berufsausbildung mit dazu. Um weiterhin die finanzielle Unterstützung des Staates zu bekommen, muss bei der Kindergeldkasse die Ausbildung nachgewiesen und ein neuer Antrag auf Zahlung des monatlichen Geldes beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag grundsätzlich schriftlich eingereicht werden muss. Außerdem ist eine Unterschrift des Bevollmächtigten auf dem Antrag Pflicht.

Befindet sich das Kind noch auf einer Schule, so reicht als Nachweis eine Schulbescheinigung, die man im Sekretariat beantragen kann. Gleiches gilt für das Studium an einer Hochschule beziehungsweise Universität, die eine einfache Bescheinigung auf Nachfrage aushändigen. Befindet sich das Kind in einer betrieblichen Ausbildung, so sind die Dauer und Art der Ausbildung nachzuweisen. Am besten wendet man sich hier bei Fragen an den zugehörigen Personalchef oder den Ausbilder.

Maximaler Anspruch auf Unterstützung

Allerdings sind auch die Zahlungen des Kindergeldes nach dem erreichen des 18. Lebensjahres irgendwann beendet: Im Normalfall mit der Beendigung der Ausbildung, maximal jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Sollten Sie Kindergeld bekommen haben, obwohl dieses nicht hätte gezahlt werden dürfen, müssen Sie das Geld zurück zahlen – unabhängig davon, ob es sich um Ihr eigenes Verschulden handelt oder nicht.

Die Kindergeldkasse überprüft in bestimmten Abständen die Rechtmäßigkeit der Zahlungen, sodass früher oder später unrechtmäßig gezahltes Kindergeld zurückgefordert wird.

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