Wahltarif oder Zusatzversicherung? Was sich für Sie wirklich lohnt

Verfahren aus der Naturheilkunde werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Das sollte sich eigentlich mit der Einführung so genannter "Wahltarife Naturheilverfahren" ändern. Doch bisher warten die Versicherten vergeblich auf vernünftige Angebote. Eine Alternative ist die private Zusatzversicherung. Doch lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung wirklich? Nehmen Sie Behandlungen nach der Naturheilkunde öfter in Anspruch, kann sich eine Zusatzversicherung für Sie lohnen.

Zusatzversicherung: Kostenerstattung für Naturheilverfahren
Seit dem 1. April 2007 können gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten so genannte Wahltarife anbieten. Der Vorteil: Sie müssen nicht mehr den für alle Patienten gleichen Vertrag abschließen, sondern können mitentscheiden, welche Leistungen Ihre Kasse erstatten soll. Es gibt z.B. Wahltarife, bei denen Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen („Selbstbehalt") oder bei denen eine Beitragsrückzahlung gewährt wird, wenn Sie nur selten zum Arzt gehen.

Rein theoretisch können die Krankenkassen auch Wahltarife anbieten, bei denen die Kosten für Naturheilverfahren (Arzneimittel und Behandlung) übernommen werden. Doch bisher hatte nur die AOK Rheinland/ Hamburg einen solchen „Wahltarif Naturheilverfahren" im Angebot. Doch selbst dieser Tarif soll wohl wegen fehlenden Interesses bereits wieder gestrichen werden. Dass so wenige Patienten diesen Wahltarif wählten, dürfte vor allem an den happigen Kosten gelegen haben. So muss ein 65-jähriger Patient monatlich 130 € an Mehrkosten tragen!

Zusatzversicherung: Meistens profitieren nur die Krankenkassen
Insgesamt liegt der Verdacht nahe, dass die Krankenkassen die Patienten ganz bewusst von den Wahltarifen für Naturheilverfahren fernhalten möchten. Möglicher Grund: Die meisten Kassen haben schon vor Jahren Verträge mit Privatversicherungen (beispielsweise mit der Karstadt-Quelle-Versicherung oder der HUK Coburg) abgeschlossen und bieten ihren Mitgliedern nun lieber solche privaten Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren an.

Eine Zusatzversicherung zahlt in der Regel für folgende Verfahren:

  • anthroposophische Medizin
  • antihomotoxische Medizin
  • Ayurveda
  • Enzymtherapie
  • Homöopathie
  • Kneipp-Therapie
  • Neuraltherapie
  • orthomolekulare Therapie (Behandlung mit Vitalstoffen)
  • Osteopathie
  • Phytotherapie (Behandlung mit Heilpflanzen)
  • Traditionelle Chinesische Medizin

Doch in welchen Fällen lohnen sich die meist altersabhängig berechneten Kosten wirklich? Beispielsweise bietet die Deutsche BKK eine Zusatzversicherung „Naturheilverfahren Extra" an. Als 70-jähriger Mann müssen Sie dafür 22,61 € pro Monat zahlen (zum Vergleich: ein 30-jähriger Mann zahlt nur 7 €). Erstattet bekommen Sie jedoch nicht sämtliche Kosten, sondern nur 75 %.

Der Haken steckt oft im "Kleingedruckten“
Beachten sollten Sie auch das "Kleingedruckte". Denn im ersten Jahr nach Vertragsabschluss erhalten Sie nur maximal 250 € erstattet, in den ersten drei Jahren insgesamt 750 €. Das ist im Prinzip echter Nepp: Denn ein 65-Jähriger zahlt in den ersten drei Jahren insgesamt 792 € an Versicherungsprämien, bekommt aber in dieser Zeit maximal 750 € zurückerstattet – er zahlt deshalb auf jeden Fall drauf.

Vor der Unterschrift sollten Sie also mit ganz spitzem Bleistift rechnen, ob sich eine Zusatzversicherung für Sie rentiert. Am besten notieren Sie einmal sämtliche Kosten, die bei Ihnen in den letzten zwölf Monaten für Naturheilverfahren angefallen sind. Erst dann können Sie tatsächlich ermessen, ob Sie mit der Zusatzversicherung besser fahren.