Finanzen Praxistipps

Vorsicht: Steuerpflicht bei Gold-Anleihen!

Gold-Anleihen, denen physisches Gold hinterlegt ist, waren bei vielen Anlegern in den letzten Monaten der "Renner". Doch hier droht nun Ungemach von der steuerlichen Seite!

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Vorsicht: Steuerpflicht bei Gold-Anleihen!

Was sind Gold-Anleihen?
Physisch hinterlegte Gold-Anleihen (z.B. Xetra-Gold, Gold Bullion Securities, etc.) sind über die Börse handelbare Anlagen in Gold und somit eine bequeme Alternative zu Gold-Münzen oder Barren.

Die Emittenten der Gold-Anleihen kaufen für die Anleger in Höhe der angelegten Beträge tatsächlich vorhandene Goldbarren, so dass der Anlage ein echter Wert gegenüber steht. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten haben die Anleger einen Anspruch auf Herausgabe des Goldes.

Wie sind Gold-Anleihen steuerlich zu bewerten?
Hier hat nun der Fiskus entschieden, dass Goldanleihen unter die Abgeltungsteuer fallen und somit der Steuerpflicht unterliegen.

Viele Emittenten und vor allem Verkäufer dieser Gold-Anleihen haben den Anlegern als Verkaufsargument bisher erläutert, dass die Anlage in Gold-Anleihen nicht unter die Abgeltungsteuer fallen sondern, sofern der Anleger die Gold-Anleihen mindestens 12 Monate hält, die Erträge steuerfrei vereinnahmt werden könnten.

Das hat der Fiskus nun verneint!

Gold-Anleihen sind steuerlich wie Wertpapiere zu behandeln und unterliegen demnach der Abgeltungsteuer!

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