Vorsicht, Foul – Vorsicht, Sportlerhaftung!

Ein Foul kann für alle Beteiligten schlimme Folgen haben: körperliche für das Opfer, finanzielle für den Foulspieler. Letztere müssen auch Minderjährige bereits tragen, so ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München zur Sportlerhaftung.

Ein Foul mit dauerhaften Folgen

Ein 15-Jähriger hatte beim Fußball einem Spieler der gegnerischen Mannschaft von hinten gegen das Standbein getreten. Dieses grob unsportliche Foul führte zu schweren Verletzungen: Bruch des Schien- und Wadenbeins, wobei die Wachstumsfuge riss. Dadurch wird das Bein nicht weiterwachsen. Außerdem wurde bei der Verletzung ein Nervenstrang durchtrennt, so dass der Fuß des Opfers seit dem Foul taub ist.

Ein Foul mit finanziellen Folgen

Der Jugendliche wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 15.000 Euro verurteilt. Weiterhin muss er für alle immateriellen und materiellen Schäden aufkommen, die dem Gegner durch das grobe und vorsätzlich herbeigeführte Foul entstehen, so das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Urteil vom 25. Mai 2009 (Az. 20 U 3523/08).

Die Richter begründeten, dass bei solch einer „Notbremse“ für einen gegnerischen Spieler die Grenze für eine noch gerechtfertigte Härte überschritten ist. In anderen Worten: Dieses Foul war einfach zu hart, und ein derartiger Tritt gegen einen anderen Spieler darf auch im Eifer des Gefechts nicht vorkommen.

Das Urteil der Münchner Richter ist in einer Hinsicht richtungweisend: Es ist bisher noch nicht vorgekommen, dass ein so junger Sportler in derartigen finanziellen Dimensionen persönlich in die Haftung genommen wurde.