Vorsicht bei Verkehrsdelikten im Ausland

Urlaubszeit ist Knöllchenzeit: Viele Reisende rasen voller Vorfreude ihrem Sommerurlaub entgegen. Beim lauten Mitsingen des neuen Sommerhits blitzt es plötzlich und die Ferienstimmung ist passé. Das erste schwarzweiße Urlaubsfoto im flotten Cabrio ist geschossen. Verkehrsdelikte im Ausland werden ab sofort auch nach dem Urlaub in Deutschland geahndet. Was sollten Sie als Verkehrsteilnehmer im Urlaubsland beachten?

Im Urlaub einmal falsch geparkt? Kein Problem, denkt sich der Reisende, das Verkehrsdelikt wurde im Ausland begangen und verschwindet damit unbemerkt in den Strafregistern des Urlaubslandes. Von wegen! Verkehrssünder müssen auch nach ihrem Sommerurlaub für die Raserei an der Atlantikküste tief in den Koffer greifen und den teuren Gruß aus dem Urlaubsort bezahlen.

Das hatte das EU-Parlament bereits im Herbst 2010 mit dem Gesetz zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen durchzusetzen versucht. Diese Regelungen sollen ab sofort verschärft werden.

Das EU-Parlament plant frei nach dem Motto "grenzenfreie Knöllchen" eine internationale Datenbank namens Eucaris. In dieser werden Verkehrsrüpel mit Namen und Adressen eingetragen. So kann ein Urlauber nach einem Verkehrsdelikt zwar die Landesgrenzen hinter sich lassen, nicht aber den Bußgeldbescheid.

Dieser findet auch nach dem Sommerurlaub den Weg in den heimischen Briefkasten. Allerdings trifft die internationale Datenbank auch auf Missgunst: Großbritannien, Irland oder Dänemark beispielsweise spielen nicht mit bei der Jagd nach den reisenden Verkehrs-Rowdys.

Beugen Sie Verkehrsdelikten im Ausland vor
Viele Urlauber begehen aus Unwissenheit Straftaten im Ausland. Wie schnell darf ich auf Spaniens Autobahnen fahren? Wie erkenne ich das Parkverbot in Griechenland und wie das Überholverbot? Meistens sind Urlauber nicht ausreichend über die Verkehrsregeln im Urlaubsland informiert. Verkehrsdelikte sind da so selbstverständlich wie das Eis am Strand.

Wenn Sie demnächst einen Urlaubstrip ins Ausland planen, sollten Sie sich rechtzeitig Informationen über die Regelungen im Straßenverkehr einholen. In jedem informativen Reiseführer stehen beispielsweise die Verkehrsregeln und Beschilderungen des jeweiligen Landes.

Folgende Punkte sollten Sie zu den Verkehrsregeln in Ihrem Urlaubsland wissen: 

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn und in der Stadt
  • Parkverbotszonen
  • Überholverbotszonen
  • Linksverkehr oder Rechtsverkehr
  • Notwendigkeit eines internationalen Führerscheins
  • Zusätzliche Kfz-Versicherungen
  • Umweltzonen
  • Busspuren und andere verbotene Fahrstreifen
  • Nötige Vignetten und die richtige Anbringung
  • Unterbringung von Tieren

Tipps für reisende Autofahrer
Empfehlenswert ist weiterhin, im Ausland besonders aufmerksam zu fahren, um Verkehrsdelikte zu vermeiden. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und fahren Sie zu langsam als zu schnell. Planen Sie für die Parkplatzsuche etwas mehr Zeit ein, um ein Knöllchen zu vermeiden.

Auch wenn Ihnen die Verkehrsregeln im Urlaub ungewohnt erscheinen: Gleiche Regeln gelten für alle! Verkehrssünden wie Rasen, Alkohol und Drogen, der fehlende Sicherheitsgurt, Fahren ohne Helm, Telefonieren am Steuer etc. sind nicht nur Verkehrsdelikte in Deutschland, sondern werden in jedem Land geahndet.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsdeliktes aus Ihrem Urlaubsland erhalten, dann sollten Sie diesen bei der ausländischen Behörde in Ihrer Sprache anfordern. Dies ist per Gesetz Ihr Recht.