Tagesgeld-Hopping: So funktioniert es
Der Wechsel von einem Tagesgeldkonto zum anderen ist relativ unkompliziert, da Sie bei Tagesgeldanlagen keine Kündigungsfristen beachten müssen und die Kündigung auch mit keinerlei Gebühren verbunden ist. Nachdem Sie nun ein Tagesgeldangebot mit einem höheren Zinssatz gefunden haben, eröffnen Sie das neue Konto online.
Sobald Sie nach dem erforderlichen PostIdent-Verfahren die Unterlagen für das neue Konto erhalten haben, kündigen Sie Ihr altes Tagesgeldkonto, überweisen das Guthaben zunächst auf Ihr Girokonto und von dort aus online auf das neue Tagesgeldkonto. Bitte beachten: Bei jedem Kontowechsel muss der Freistellungsauftrag neu gestellt werden!
Lohnt sich der ständige Wechsel zwischen Tagesgeldkonten?
Tagesgeld-Hopping lohnt sich in der Regel nur bei hohen
Anlagebeträgen. Wenn Sie beispielsweise 1.000 Euro, die mit 2,5 Prozent
p.a. verzinst wurden, auf ein neues Tagesgeldkonto überweisen, weil der
Zinssatz dort ein Prozent höher ist, haben Sie am Jahresende nur ein
Plus von 10 Euro. Bei 20.000 Euro dagegen hätten Sie bei einem Prozent
mehr an Zinsen ein Plus von 200 Euro und bei 50.000 Euro Anlagebetrag
sogar 500 Euro mehr Zinsen am Jahresende. Ein Wechsel ist also nur dann
sinnvoll, wenn sich dadurch deutlich mehr Zinsen erwirtschaften lassen.
Tipp: Viele Direktbanken bieten Neukunden zu Tagesgeldkonten kostenlose Girokonten
an. Wenn Sie mit den Zinsen Ihres Tagesgeldkontos unzufrieden sind und
zudem Kontoführungsgebühren für Ihr Girokonto zahlen, kann sich ein
Wechsel doppelt lohnen.
Tagesgeld-Hopping bei ausländischen Banken
Ausländische Banken bieten Neukunden oft höhere Tagesgeldzinsen an. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass diese Banken nicht dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken angegliedert sind. Das heißt, Kundeneinlagen sind im Falle einer Insolvenz der Bank EU-weit lediglich bis zu 100.000 Euro pro Person abgesichert.
Aufgrund verlockender Zinsen sollten Sie deshalb nie mehr Geld auf ein Tagesgeldkonto überweisen, als durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt ist. Beachten Sie auch, dass im Falle einer Bankenpleite Forderungen an ausländische Banken in dem Land geltend gemacht werden müssen, wo diese an die Einlagensicherung angeschlossen sind.
Bitte beachten: Nicht alle deutschen Banken sind automatisch dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds deutscher Banken angegliedert. Ob Ihre Bank Mitglied ist, erfahren Sie in den AGB der entsprechenden Bank.