Vor diesen Tricks der Zahnärzte sollten Sie sich hüten!

Ich berichte Ihnen heute von einigen Insidererlebnissen aus meiner anwaltlichen Praxis im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern, welche bei Zahnärzten vorkommen. Außerdem lesen Sie hier, welche Tricks Zahnärzte dann anwenden, um sich dem Regress des Patienten zu entziehen.

Gehen Sie vor schweren Eingriffen nicht alleine zum Zahnarzt

Ganz einfach: Sie brauchen einen Zeugen. Ich habe es selbst in meiner anwaltlichen Tätigkeit erlebt, dass Zahnärzte später im Haftungsprozess lügen, dass sich die Balken biegen. In einem Fall wurde eine Patientin durch mehrere schlecht gemachte Sofortimplantate regelrecht „verhunzt“. Im Haftungsprozess legte der Zahnarzt gefälschte ärztliche Dokumentationen vor, um damit zu beweisen, dass die Patientin mangelnde Compliance habe und daher selbst für eingetretene Schäden haftbar sei. Vor schweren Operationen sollten Sie daher immer einen Zeugen mitnehmen.

Machen Sie Kopien von allen Aufklärungsformularen

Die Rechtsprechung verlangt, dass der Zahnarzt seine Patienten über die Risiken von Eingriffen und über mögliche Behandlungsalternativen berät. Ich erlebe es aber in meiner anwaltlichen Praxis immer wieder, dass die Patientenaufklärung irgendeiner Assistentin in der Praxis überlassen wird – oder gar überhaupt nicht erfolgt. Der Patient bekommt einen Aufklärungsbogen ausgehändigt, den er sich durchlesen soll, danach hakt der Zahnarzt einige Kästchen ab, welche Beratung angeblich erfolgt sei. So geht es nun wirklich nicht.

Deshalb sollten Sie von allen Aufklärungsformularen, die Sie unterschrieben haben, Kopien machen. Denn ich habe es selbst erlebt, dass später so mancher Zahnarzt sogar diese Aufklärungsformulare fälscht, um im Prozess bessere Karten zu haben.

Vorsicht, wenn Sie zu einem Zahnarztkollegen geschickt werden

Oft kooperieren Zahnärzte auch miteinander. Zum Beispiel schickt ein Zahnarzt, der Implantate machen will, den Patienten zu einem Kollegen, welcher den Knochenaufbau vor der Operation vornehmen soll. Als Patient müssen Sie dann besonders wachsam sein: Wenn sich die beiden Zahnärzte kennen, was ja meist der Fall sein dürfte, dann müssen Sie damit rechnen, dass diese im Ernstfall, also wenn es zu einem Haftungsprozess kommen sollte, unter Umständen miteinander mauscheln.

Einen guten Sachverständigen finden – eine heiße Kartoffel!

Bei den Zahnärzten ist es häufig ähnlich wie bei den obersten Richtern: Man kennt sich gegenseitig von diversen Konferenzen und Tagungen her. Was bedeutet das für Sie als Patient? Wenn Sie einen Gutachter brauchen, um für einen Prozess gegen einen Zahnarzt medizinische Fehler klären zu lassen, kann dieser Umstand ein Problem werden.

Der Gutachter kennt vielleicht Ihren Zahnarzt persönlich, hat ihn vielleicht schon einmal auf einer Konferenz gesehen oder sogar mit ihm gesprochen. Sie kennen ja den alten Spruch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.

Sie müssen also einen Gutachter finden, der wirklich neutral ist. Wenn „Ihr“ Sachverständiger dann im Prozess mit dem verklagten Zahnarzt Witze reißt und sich offenbar köstlich amüsiert, sollten Sie sich spätestens dann fragen, ob mit dem Gutachter etwas nicht stimmt.

Suchen Sie sich einen engagierten Anwalt

Bei der Wahl Ihres Rechtsanwalts müssen Sie ebenfalls aufpassen: Ihrem Anwalt kann es prinzipiell egal sein, ob Sie den Haftungsprozess gegen Ihren Zahnarzt gewinnen oder verlieren – er bekommt ja sowieso sein Honorar. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Rechtsanwalt sich wirklich für Patientenrechte engagiert. Ihr Anwalt sollte gegenüber der Ärzteschaft und unserem Gesundheits(un)wesen kritisch eingestellt sein. Dann können Sie sicher sein, dass er sich für Sie einsetzen wird.

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