Wechsel zurück zu AOK und Co. geplant? Wer schlechte Erfahrungen mit seiner privaten Krankenkasse gemacht hat, denkt über eine Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse nach. Der direkte Weg ist allerdings verschlossen. Wie der Wechsel trotzdem gelingt, lesen Sie hier.
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann sich privat krankenversichern. Das hat Vor- und Nachteile. Eine gute Beratung mit Vergleich und Auswahl der geeigneten Krankenkasse und des richtigen Tarifes ist deshalb vor der Unterzeichung eines privaten Krankenversicherungsvertrages unumgänglich. Privat krankenversichern können sich vor allem hauptberuflich Selbstständige, Beamte sowie Arbeiter und Angestellte ab dem Folgejahr, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850,00 € überschritten wurde. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück zur gesetzlichen ist schwierig
Ist der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vollzogen, ist ein Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig. Für Selbstständige, die verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, ist ein Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung über die Aufgabe der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit und die Anmeldung zur Familienversicherung möglich. Die Familienversicherung ist die beitragsfreie Versicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Welche Voraussetzungen müssen für die Familienversicherung erfüllt werden?
- Der Ehepartner oder Lebenspartner muss Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein (freiwillig gesetzlich oder pflichtversichert),
- der Wohnsitz muss in Deutschland sein,
- Sie dürfen nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein,
- Sie dürfen nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein,
- das Gesamteinkommen darf 375,00 € und in den neuen Bundesländern 320,00 € bzw. bei geringfügiger Beschäftigung 400,00 € monatlich nicht überschreiten.
Wie geht es nach der Familienversicherung weiter?
Sobald das Einkommen über die Geringfügigkeitsgrenze steigt, wieder eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit oder ein Job mit mehr als 400,00 € aufgenommen wird, fällt die Familienversicherung weg. Jetzt geht es entweder zurück in die private Krankenversicherung oder weiter in der gesetzlichen Krankenkasse.
Diese prüft, ob eine Mitgliedschaft über die Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung fortgesetzt werden kann. Ab 55 ist die Pflichtversicherung nur möglich, wenn die gesetzliche Krankenversicherung (zum Beispiel Familienversicherung) mindestens 5 Jahre bestand. Davor gibt es keine Einschränkungen in der Pflichtversicherung, außer das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze im Entgelt. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung über die freiwillige Versicherung ist auch an die Erfüllung von Vorversicherungszeiten geknüpft.
Welche sind das?
Die Familienversicherung muss unmittelbar vor dem Wechsel in die freiwillige Versicherung mindestens 12 Monate bestanden haben oder in den letzen 5 Jahren mindestens 2 Jahre. Folgendes sollte bei Wechselabsichten auch bedacht werden:
- In der gesetzlichen freiwilligen Krankenversicherung müssen auf alle Einkommensbestandteile Beiträge bezahlt werden, auch auf Einnahmen aus Kapitalerträgen, Mieteinnahmen, Betriebsrenten.
- Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens. Deshalb ist eine gründliche Beratung nicht nur vor dem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, sondern auch vor dem Schritt zurück unbedingt erforderlich.