Vertretung des Verein eindeutig definieren
Lesezeit: < 1 MinuteWas die Anzahl der Beisitzer betrifft, so sollte sich die Satzung hierzu nicht festlegen. Am besten regeln Sie in der Satzung, dass "bis zu … Beisitzer" dem erweiterten Vorstand angehören. Dann können Sie die Anzahl der Beisitzer den praktischen Erfordernissen anpassen, ohne dass etwa zeit- und kostenaufwändige Satzungsänderungen notwendig werden.
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