Vertrauliche E-Mails mit der De-Mail sicher verschicken

Vertrauliche Dokumente per E-Mail verschicken, das scheiterte bisher an der Sicherheit und Zuverlässigkeit. Die De-Mail soll das ab Frühjahr ändern und so Unternehmen, Bürgern und Behörden viel Geld sparen. Falls die Schwachpunkte des Konzepts beseitigt werden.

De-Mail: Sicher und vertraulich
Die De-Mail soll die Lösung sein, wenn man vertrauliche Dokumente in Zukunft sicher per E-Mail verschicken will. Versand und Eingang der Mail sollen – wie bei einem Einschreiben – nachweisbar sein und der Absender oder Empfängers sicher identifizierbar.

Dazu bedient sich die De-Mail bestimmter Sicherheitsmerkmale: Eine Verschlüsselung sichert, dass während der Übermittlung kein Zugriff Dritter auf die Mail erfolgt. Der Übermittlungskanal soll abgeschlossen sein und Sender und Empfänger sind identifizierbar, weil sie bei der Eröffnung ihres Kontos einen Ausweis vorlegen mussten. Die Anbieter der De-Mail sind private Provider, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) akkreditiert werden.

Firmen wie GMX, T-Systems, Deutsche Post AG oder web.de bieten schon seit vergangenem Sommer die Möglichkeit, sich seine persönliche De-Mail-Adresse zu reservieren. Durch die Reservierung an sich entstehen noch keine Kosten. Was eine De-Mail einmal kosten soll, steht noch nicht bei allen Anbietern fest – einige haben Preise zwischen 15 und 55 Cent geplant.

De-Mails: Sicherheit ganz einfach?
Rein äußerlich wird sich der Versand nicht von dem Verschicken normaler E-Mails unterscheiden, sondern wie bei Web-basierten E-Mail-Diensten soll der Versand über eine Web-Oberfläche geschehen. Darüber hinaus sind Applikationen für Handys oder Plug-Ins für E-Mail-Clients denkbar. Für Unternehmen sind direkte Verbindungen zwischen ihren IT-Systemen und den De-Mail-Providern möglich.

Die De-Mail soll für alle die Fälle die Lösung sein, bei denen der Inhalt der Mail nicht von Dritten mitgelesen werden soll. Außerdem immer dann, wenn wichtig ist, dass die Identität der Partner oder der Empfang eindeutig nachweisbar sind. Beispiele dafür sind Angebote, Abnahmeerklärungen, Auftragsbestätigungen und Gehaltsmitteilungen.