Versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln

Kaum einer hat es gemerkt: Seit 11. April 2009 sind nahezu alle verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel weggefallen. Grund ist eine EU-Richtlinie, die jetzt in das deutsche Recht umgesetzt wurde. Dafür wurde die Fertigpackungsverordnung geändert. Das öffnet Tür und Tor für versteckte Preiserhöhungen bei abgepackter Ware.

Preiserhöhungen bei Lebensmitteln: Individuelle Mengenangaben sind jetzt erlaubt
Bisher durften viele Lebensmittel – wie Milch, Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker und Schokolade – nur in Verpackungen mit einer festgelegten Menge verkauft werden. Das ist jetzt vorbei. Schokolade beispielsweise durfte ab 85 g nur in Größen von 100, 125, 150, 200, 250, 300 oder 400 g angeboten werden. Jetzt sind z. B. auch 88 g oder 95 g erlaubt. Damit lassen sich jetzt Preiserhöhungen gut verschleiern. Wer da nicht genau auf die Mengenangabe schaut, bemerkt gar nicht, dass er für den gleichen Preis weniger Inhalt erhält. Nur bei Wein, Schaumwein und Spirituosen bleibt eine vorgeschriebene Nennfüllmenge erhalten.

Versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln sind kein Einzelfall
Die Masche, geringere Füllmenge bei gleichem Preis, wird schon jetzt bei vielen Produkten angewendet, etwa bei Süßigkeiten, Säuglingsnahrung und Frühstückscerealien sowie bei Non-Food Artikeln, stellt die Verbraucherzentrale Hamburg fest. Mit dem Wegfall der Mengenvorgaben wird sich daher die Menge so mancher gewohnter Produkte ändern – der Preis jedoch meist nicht! Auf diese Weise können die Hersteller versteckte Preiserhöhungen machen – bis zu 30% und mehr sind da keine Seltenheit.

Beispiele für häufige versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln

  • Abgepacktes Gemüse: statt 500 g nur noch mit 400 g Inhalt
  • Abgepacktes Obst: statt 1 kg nur noch mit 900 g Inhalt
  • Tafel Schokolade: 95 g statt 100 g
  • Geschnittener Schinken: mit 90 g statt den gewohnten 100 g
  • Pasta-Sauce: 400 g statt bisher 500 g
  • Müsli: 600 g statt bisher 750 g
  • Eiscreme: 900 ml Inhalt statt 1.000 ml

So enttarnen Sie versteckte Preiserhöhungen
Orientieren Sie sich nicht am ausgezeichneten Preis der Verpackung – der ist für Preisvergleiche unbrauchbar, wenn die abgepackte Menge variiert. Werfen Sie statt dessen immer einen genauen Blick auf den Grundpreis der Ware. Der muss nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zwingend angegeben werden. Einzelheiten regelt § 2 Abs. 3 PAngV:

  • Grundsätzlich gelten diese Mengeneinheiten als Grundpreis: 1 kg, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter.
  • Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 g oder ml nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit 100 g oder ml verwendet werden.
  • Bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener loser Ware Grundpreis entweder 1 kg oder 100 g oder 1 Liter oder 100 ml zu verwenden.
  • Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 kg und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht.
  • Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.
  • Für Waren, die üblicherweise pro Stück abgegeben werden (z. B. Mangos, Papayas, Artischocken), ist kein Grundpreis vorgeschrieben.

Sind versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln überhaupt zulässig?
Die Hersteller dürfen natürlich jetzt die Füllmenge der Verpackungen verändern. Das wird nur dann rechtswidrig und zum unlauteren Wettbewerb, wenn Verbraucher gezielt getäuscht werden. Beispiel: Ein Hersteller verändert die Größe und das Aussehen einer Verpackung nicht, reduziert aber ohne einen entsprechenden Hinweis die Füllmenge. Daher sind bei den oben genannten Beispielen für versteckte Preiserhöhungen die Verpackungen auch etwas kleiner – was aber meist nur im direkten Vergleich mit der alten Verpackung auffällt.

Achten Sie beim Einkauf Ihrer Lebensmittel auch auf diese Verpackungs-Tricks

  • Da nur der Grundpreis einen einfachen und schnellen Preisvergleich erlaubt, wird er gerne auf den Preisschildern sehr klein geschrieben und ist oft etwas "versteckt“ am Rand zu finden.
  • Viel Luft in Lebensmittelpackungen suggerieren mehr Inhalt – also nicht von einer großen oder voluminösen Verpackung ködern lassen!