Verspätung bei der Bahn: Fordern Sie Ihr Geld zurück

Ihr Zug hat mehr als eine Stunde Verspätung? Dann können Sie bis zu 50 Prozent des Fahrpreises bei der Bahn zurückfordern. Wie Sie vorgehen müssen und welche Unterlagen Sie dazu benötigen, lesen Sie hier.

Bahnreisende haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Zug sich mehr als eine Stunde verspätet. Dabei gilt: Wer sein Ziel mit 60 Minuten Verspätung erreicht, kann 25 Prozent des Fahrkartenpreises zurückfordern. Bei einer Verspätung von 120 Minuten und mehr hat der Reisende sogar Anspruch auf 50 Prozent des Fahrpreises.

Allerdings nur, wenn die Bahn für die Verspätung verantwortlich ist. Dazu zählen beispielsweise Zugausfall durch technische Störungen, Schäden am Zug, Anschlusszüge, die nicht warten. Hat der Zug aufgrund von Schnee oder Hindernissen auf den Schienen Verspätung, trifft die Bahn keine Schuld. Eine Fahrpreiserstattung gibt es in diesem Fall nicht.

Tipp: Lassen Sie sich die Gründe für die Verspätung auf jeden Fall vom Zugbegleiter bestätigen und notieren Sie die Zugnummer.

So beantragen Sie eine Rückerstattung des Fahrpreises bei der Bahn

Lassen Sie sich vom Schaffner oder am Service-Point im Bahnhof ein Fahrgastrechte-Formular geben. Sie können das Fahrgastrechte-Formular auch online (linke Leiste) ausfüllen und ausdrucken. Die genaue Vorgehensweise wird auf der Webseite beschrieben. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, geben Sie es zusammen mit einer Kopie Ihrer Fahrkarte innerhalb eines Monats am Service-Point ab. Alternativ können Sie es direkt an das Servicecenter der Bahn schicken. Die Adresse finden Sie auf dem Formular. Es kann bis zu vier Wochen dauern, bis Sie Antwort erhalten.

Was tun, wenn die Bahn eine Rückerstattung des Fahrpreises ablehnt?

Bei einer Ablehnung des Antrags können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Wie das Schlichtungsverfahren funktioniert und wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Schlichtungsstelle

INFO: Wenn die planmäßige Ankunft zwischen 24 und 5 Uhr morgens liegt, stehen Ihnen bei Verspätung bis zu 80 Euro Taxigeld zu. Wenn Sie aufgrund der Verspätung Ihren Anschluss verpassen und keinerlei Möglichkeit haben, in der Nacht an Ihren Zielort zu gelangen, haben Sie Anspruch auf ein Zimmer im Hotel.

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