Versicherungsschutz für die Digitalkamera

Schnell ist es passiert und die Digitalkamera und das teure Fotozubehör sind beschädigt oder gar zerstört. Lesen Sie, wie Sie Ihre Fotoausrüstung mit einer Versicherung absichern können. Hier ein Interview mit dem Versicherungsfachmann Christoph Hayner.

Gibt es eine Versicherung, um die privat genutzte Digitalkamera abzusichern?
Christoph Hayner: Für überwiegend privat genutzte Fotoapparate und Videokameras einschließlich Zubehör (Zusatzobjektive, Blitzgeräte, Entfernungs- und Belichtungsmesser, Filter sowie sonstige Zusatzgeräte und Stative) besteht die Möglichkeit der Absicherung über eine Zusatzvereinbarung in der Hausratversicherung. Nicht versichert sind jedoch Filme, Videokassetten, Blitzbirnen und Laborgeräte.

Diese Absicherung ist also wirklich nur in Verbindung mit der Hausratversicherung möglich, wobei die Versicherungssumme der Fotoapparate max. 10% der Gesamtversicherungssumme entsprechen darf.

Wogegen kann man seine Digitalkamera auf diese Weise absichern?
Christoph Hayner: Der erweiterte Versicherungsschutz erstreckt sich auf jede Art von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen, solange die versicherten Sachen innerhalb des vereinbarten Geltungsbereiches (grundsätzlich Europa, kann aber auch auf weltweiten Versicherungsschutz erweitert werden) z. B.

  • bestimmungsgemäß getragen oder benutzt werden;
  • in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden;
  • sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum eines Gebäudes, Passagierschiffes oder in einer bewachten Garderobe befinden;
  • einem Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung oder in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen bzw. einer Gepäckaufbewahrung übergeben werden. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, soweit keine Ersatzpflicht durch den Beherbergungsbetrieb, das Beförderungsunternehmen oder der Gepäckaufbewahrung besteht;
  • aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug (nicht KFZ-Anhänger) durch Aufbrechen entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden, wenn der Schaden tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist.

Zahlt die Versicherung im Schadensfall eine neue Digitalkamera?
Christoph Hayner: Ersetzt wird bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Zeitwert, bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bis zum Zeitwert.

Welche Versicherung greift, wenn die Digitalkamera hauptberuflich genutzt wird?
Christoph Hayner: Für Personen, die die Geräte hauptberuflich nutzen, besteht über die sogenannte Transportversicherung eine Absicherungsmöglichkeit. Allerdings ist diese Möglichkeit mit einem hohen Selbstbehalt versehen und einem nicht unwesentlichem Beitrag.