Versicherungsschutz beim Betriebssport

Während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg versichert die Berufsgenossenschaft gegen Unfälle und deren Folgen. Aber was ist beim Betriebssport? Grundsätzlich gilt: Bei Veranstaltungen des Betriebssports sind Teilnehmer unfallversichert. Einige Kriterien müssen allerdings eingehalten werden.

Während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg versichert die Berufsgenossenschaft gegen Unfälle und deren Folgen. Aber was ist beim Betriebssport? Das Wort "Betrieb" weist darauf hin, dass die Veranstaltung mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängt. Aber Sport? Grundsätzlich gilt: Bei Veranstaltungen des Betriebssports sind Teilnehmer unfallversichert. Einige Kriterien müssen allerdings eingehalten werden.

Kriterien für den Versicherungsschutz beim Betriebssport
Im Vordergrund muss der Ausgleichscharakter des Sports stehen, nicht die Eigenschaft des Wettkampfs. Überwiegend müssen die Teilnehmer aus dem Unternehmen stammen, oder Angehörige von Mitarbeitern sein. Auch müssen die Geräte, Hallen oder Plätze durch das Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Betriebssportvereine sind abgedeckt
Oft organisieren Betriebssportvereine die Trainingsmöglichkeiten. Dies ist unschädlich, jedoch sollte durch die Vereinssatzung der Bezug zum Unternehmen klar hergestellt sein.

Einmalige Veranstaltungen gelten nicht als Betriebssport
Hierzu zählen zum Beispiel Firmenläufe. Sie können trotzdem durch die Berufsgenossenschaft geschützt werden, wenn der Firmenlauf als Werbeplattform genutzt wird, z. B. durch einheitliche Trikots. Wettkämpfe gegen andere Betriebssportmannschaften erfüllen diese Voraussetzung regelmäßig nicht.

Wer Zweifel hat, ob seine Betriebssportaktivitäten unter dem Schutz der Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften stehen, sollte sich informieren. Auskunft gibt die VBG.