Verpflegungskonzept im ambulanten Bereich: Pflege und Hauswirtschaft

Das Verpflegungskonzept für ambulante Kunden muss sich auf andere Dinge konzentrieren als im stationären Bereich. Gefragt sind Risikoerkennung, die Einschätzung des individuellen Bedarfs des Kunden und eine gute Verbindung zwischen Hauswirtschaft und Pflege.

Verpflegungskonzept im ambulanten Bereich: Risikoerkennung
Auch wenn Sie als ambulanter Pflegedienst kein Ernährungskonzept erstellen müssen, sollten Sie diese Punkte dennoch beachten und vorbereitet sein:

  • Wie funktioniert die Risikoerkennung?
  • Was tun Sie bei Unterversorgung des Kunden?
  • Welche Leistungen bietet Ihr Pflegedienst zur Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung?
  • Wie sind die Schnittstellen zwischen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen geregelt?

Bei allen Kunden, die die Leistungen der Grundpflege nach SGB XI in Anspruch nehmen, muss der individuelle Verpflegungsbedarf eingeschätzt werden. Im ersten Schritt müssen Sie entscheiden, ob das Risiko einer Mangelernährung vorliegt. Ist dies der Fall, müssen Sie detaillierter prüfen und die individuellen Risikofaktoren feststellen, um diese im Pflege- und Beratungsprozess berücksichtigen zu können.

Kurze Checkliste: Besteht das Risiko einer Mangelernährung? 

Kriterium ja nein Anmerkungen
Äußerer Eindruck: untergewichtig (BMI < 20)
Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
Auffallend geringe Essmenge
Erhöhter Energie-/Nährstoffbedarf und -verluste
Äußere Einschätzung:
 – unterernährt
 – normal ernährt
 – überernährt
Kleidung zu weit geworden
Schluckstörungen

Trift eines der Kriterien zu, prüfen Sie genauer. Verwenden Sie dazu den Nationalen Expertenstandard „Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“. Besonders Seite 102 und 103 helfen Ihnen weiter.

Verpflegungskonzept: Bieten Sie eine Ernährungsberatung an
Bei Bedarf sollten Sie Pflegekunden und Angehörigen eine Ernährungsberatung anbieten. Wenn Sie diese als Pflegedienst nicht leisten können, ziehen Sie einen Experten hinzu. Kunden, die Essen auf Rädern beziehen, können Sie eine gemeinsame Menüauswahl anbieten. Dadurch fördern Sie die Kundenbindung und ihre Wahrnehmung als kompetenter Pflegeanbieter.

Achten Sie darauf, die Leistungen in der Pflegeplanung genau zu beschreiben und den Leistungsnachweis anzupassen. Weiterhin sollten Sie die Leistungen zur Nahrungszubereitung und -aufnahme darstellen, die Sie über die Pflegekassen abrechnen können – hier haben die einzelnen Bundesländer verschiedene Regelungen.

Verpflegungskonzept: Pflege und Hauswirtschaft
Bei der ambulanten Pflege steht nicht das Essen, sondern die Ernährungsberatung im Mittelpunkt. Ebenso wichtig ist auch die Leistung der hauswirtschaftlichen Kräfte. Die Leistung „Einkaufen“ wird dann vom Kunden als subjektiv gut ausgeführt empfunden, wenn der Einkaufszettel genau abgearbeitet wird, unter Berücksichtigung von speziellen Wünschen (und Sonderangeboten).

Regeln Sie genau, welche Aufgaben der Ernährungsversorgung den Pflege- und Hauswirtschaftskräften obliegen. Risikoeinschätzung und Evaluation sind natürlich Angelegenheit der Pflegefachkräfte, Anreichung des Essens und Beobachtung des Essverhaltens können an die Hauswirtschaftskräfte delegiert werden. Üben Sie mit ihnen die Dokumentation der Leistungen und Beobachtungen. Mit den Formblättern der Pflegedokumentation, die Leistungen der Ernährung abbilden, können Sie einen lückenlosen Informationsfluss sicherstellen.

Tipp: An internen Fortbildungen zum Pflegeprozess „Ernährung Ihrer Pflegekunden“ sollten auch die Hauswirtschaftskräfte teilnehmen. Beleuchten Sie die Schnittstellen und schulen Sie Beobachtungskriterien zum Essverhalten der Pflegekunden.