Heute handelt es sich bei zahlreichen Leasingverträgen um solche, bei denen ein sogenanntes Restwertleasing eingegangen wird. Das Restwertleasing zeichnet sich dadurch aus, dass ein bestimmter Restwert des Fahrzeugs garantiert werden soll.
Vorsicht beim Restwertleasing
Der Leasingrestwert wird in der Praxis oftmals sehr unrealistisch hoch angesetzt, sodass es ohne weiteres schnell zu einer Nachzahlung am Vertragsende kommt. Vor allem Leasingnehmer, die sich von geringen Raten locken, sind am Ende die, welche beim Restwertleasingvertrag "drauf zahlen". Auch bei namenhaften, vermeintlich seriösen Anbietern, ist das Restwertleasing gängige Praxis. Um nicht einem Restwertleasing ausgesetzt zu werden, sollte vor der Unterschrift in Ruhe der Vertrag geprüft werden. Eine Unterschrift sollte niemals direkt beim Händler geleistet werden, hier gilt: Nach Hause schicken lassen. Darüber hinaus gilt es versteckte Restwertklauseln zu beachten.
Gefährliche vor Deckungslücken und festen Laufzeiten
Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einem wirtschaftlichen Totalschaden oder einem Diebstahl des Fahrzeuges, kann trotz Vollkasko nicht ausgeschlossen werden, dass die Versicherung nicht zahlt. Die entfallende Ablösezahlung für die Leasingbank kann teure Folgen haben: Der Leasingnehmer wird zur Kasse gebeten und muss den Schaden teilweise oder ganz aus der eigenen Tasche bezahlen. Deckungslücken können mit einer GAP-Versicherung geschlossen werden. Beim Abschluss von einem Versicherungspaket ist aus diesem Grund immer auf eine GAP-Versicherung zu achten.
Gefährlich beim Leasing ist zudem, dass die Verträge in der Regel über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden. Das Leasing kann in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden. Ändern sich die Lebensumstände oder die Verwendung für das Fahrzeug fällt weg, bleibt beim Leasing nur eines: Warten bis die Vertragslaufzeit vorüber ist und weiterhin brav bezahlen. Ultima-Ratio können Leasingvertragsbörsen im Internet sein, hier besteht die Möglichkeit einen Interessenten zu finden, der in den laufenden Vertrag einsteigt und das Leasingübernimmt. Dennoch sollten beim Leasing lange Vertragslaufzeiten umgangen werden.
Auf Gewährleistungen und Abrechnungen achten
In der Regel werden mietrechtliche Sachmängelhaftungen ausgeschlossen und an Stelle dessen werden kaufrechtliche Sachmängelansprüche eingesetzt. Der Leasingnehmer muss damit rechnen, das er bei einem Mangel weiterhin an den Verkäufer gebunden ist und ohne Weiteres keine Zahlungen an die Bank kürzen oder einstellen darf. Die Gewährleistung ist vor allem dann problematisch, wenn die kaufrechtliche Gewährleistung von zwei Jahren beendet ist. Ist der Leasingvertrag mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren versehen, muss er im schlimmsten Fall damit rechnen, über den restlichen Zeitraum ohne Gewährleistung auskommen zu müssen.
Gängige Praxis sind auch falsche Abrechnungen. So werden u.a. Schäden in Rechnung gestellt, die als Vertragsgemäße Gebrauchsspuren aufgefasst werden sollten oder gar nicht vorhanden sind. Darüber hinaus werden oftmals Mehrwertsteuer auf schadensbedingte Minderwerte aufgeschlagen.