Vermeiden Sie diese 5 Fehler bei der Steuererklärung

Ende Mai muss jedes Jahr die Steuererklärung abgegeben worden sein. Die Arbeitnehmer hoffen natürlich, möglichst viel Geld zurück zu bekommen. Doch Sie sollten beim Antrag häufig gemachte Fehler vermeiden, die viel Geld kosten.

Nachfolgend erhalten Sie wertvolle Tipps, worauf Sie beim Ausfüllen achten sollten.

  1. Aufwendungen nicht vergessen
  2. Außergewöhnliche Belastungen
  3. In der Zeile verrutscht
  4. Nicht bar zahlen
  5. Mietvertrag mit Angehörigen

1. Aufwendungen nicht vergessen

Es ist sehr ärgerlich, wenn Kosten, die vom Finanzamt eigentlich erstattet werden, vergessen, das heißt, in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Sehr häufig passiert dies bei Aufwendungen für die eigene private Altersvorsorge, beispielsweise die Riester- und Rürup-Rente. Diese Beiträge sind von der Steuer absetzbar. Sie sollten diesen Fehler vermeiden und die Kosten für die Altersvorsorge geltend machen, denn sonst fallen Zahlungen von meistens mehreren Hundert Euro einfach unter den Tisch.

2. Außergewöhnliche Belastungen geltend machen

Außergewöhnliche Belastungen vergessen die Steuerzahler ebenso häufig. Sie können diesen Fehler vermeiden, wenn Sie wissen, was dazu gehört. Dieses Gebiet ist sehr vielfältig, sodass auch Unterhalts- und Scheidungszahlungen, Krankheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, beispielsweise Behandlungen bei einem Physiotherapeuten oder Heilpraktiker, Kosten für einen Rollstuhl, eine Brille oder ein Hörgerät, Beerdigungsaufwendungen etc. können Sie in der Spalte „Außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung absetzen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Kosten für diese Aufwendungen die Grenze der so genannten zumutbaren Eigenbelastung überschreiten, was individuell abhängig vom Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl ist.

3. In der Steuererklärung in der Zeile verrutscht

Sie können diesen Fehler vermeiden, wenn Sie darauf achten, dass Sie keine Flüchtigkeitsfehler machen. Es passiert sehr häufig, dass in der Zeile verrutscht wird und die Fortbildungskosten beispielsweise nicht bei „Weiterbildung“ eingetragen werden, sondern bei „allgemeinen Werbungskosten“. Im ungünstigsten Fall streicht der Mitarbeiter des Finanzamtes die angegebenen Kosten aus der Zeile, wo sie nicht hingehören, heraus, übernimmt sie jedoch nicht in der korrekten Zeile, sodass die Kosten verloren gehen und die Rückzahlung, die eigentlich vorhanden gewesen wäre, ausbleibt. Dies ist sehr ärgerlich. Wenn sich Fehler eingeschlichen haben und Sie dies bemerken, können Sie es korrigieren, aber nur bis zu vier Wochen nach dem Erhalt des Steuerbescheids. Danach verstreicht die Einspruchsfrist.

4. Nicht bar zahlen, sondern überweisen

Sie sollten unbedingt den Fehler vermeiden, den Arbeitslohn für einen Handwerker, Gärtner, eine Putzfrau, ein Au-pair etc. bar zu zahlen. Nur wenn Sie das Geld überweisen, können Sie die Kosten in der Steuererklärung als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Ansonsten bleiben Sie auf den getätigten Ausgaben sitzen. Das Finanzamt sagt ganz klar und deutlich: Ohne Kontonachweis gibt es keine Steuervorteile.

5. Mietvertrag mit Angehörigen

Häufig werden unter Verwandten Vermietungen vorgenommen. Der Vermieter kann in diesem Fall die Kosten voll absetzen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die monatliche Miete mindestens 66 Prozent der üblichen Miete im Ort beträgt, sodass ein zu günstiges Vermieten vermieden werden sollte. Zudem muss die Miete überwiesen werden und eine jährliche Nebenkostenabrechnung erfolgen. Trifft dies zu, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Fazit

Dies waren die Tipps, worauf es beim Ausfüllen der Steuererklärung zu achten gilt. Sie sollten die genannten Fehler vermeiden, denn damit können Sie eine höhere Rückzahlung erreichen. Wer nun glaubt, es wäre schlauer, die Steuererklärung lieber nicht auszufüllen, irrt. In den meisten Fällen lohnt sie sich, sodass meist bares Geld verschenkt wird. Mehrere Hundert Euro werden oftmals zurückgezahlt, wobei professionelle Steuerberater die höchste Rückzahlung erzielen, da sie alle Kniffe und Tricks kennen.

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