Vereinszweck rechtssicher in der Satzung beschreiben

Die Satzung eines eingetragenen Vereins hat den Vereinszweck zu benennen. Aus dem Wortlaut muss sich im Wesentlichen die Art der Vereinstätigkeit ergeben. Das ist wichtig, weil nur so das Vereinsregister die Eintragungsfähigkeit des Vereins beurteilen kann.

Die Satzung hat außer dem Vereinszweck auch eine Beschreibung der wesentlichen Vorhaben des Vereins in einer Form zu enthalten, dass sich für das Vereinsregister auf den ersten Blick die Art der Vereinstätigkeit ergibt. Nur so kann das Gericht die Eintragungsfähigkeit des Vereins abschließend beurteilen.

Ist der Vereinszweck in der Satzung zu allgemein gehalten, wird das Vereinsregister um eine Konkretisierung der Satzung ersuchen und die Eintragung des Vereins solange nicht vollziehen. Aus diesen Gründen sollten Sie sehr genau bei der Formulierung vorgehen, um nicht die Eintragung Ihres Vereins unnötig zu verzögern.

Wie formulieren Sie den Vereinszweck?

Ihre Vereinssatzung muss also eine Aussage über den Zweck Ihres Vereins enthalten. Das ergibt sich aus § 57 Absatz 1 BGB und ist eine der Regelungen, die Ihre Satzung mindestens enthalten muss.

Die anderen Mindesterfordernisse, die Ihre Satzung enthalten muss sind: Name und Sitz des Vereins und die Bestimmung, das der Verein eingetragen werden soll. Hier finden Sie den Gesetzeswortlaut.

Der Sinn dieser Norm ist, dass Sie durch die Zweckbeschreibung den Charakter Ihres Vereins beschreiben. Diese Beschreibung gibt dann den Rahmen vor, an dem Sie die Vereinstätigkeit auszurichten haben und nach dem alle Vereinsmitglieder handeln sollen.

In dieser Zweckfestlegung kommt also der gemeinsame Wille aller Vereinsmitglieder zum Ausdruck. Alle Handlungen und Beschlüsse der Vereinsorgane (wie Vorstand und Mitgliederversammlung) haben den Vereinszweck zu beachten und dürfen in Ihrer täglichen Praxis nicht dagegen verstoßen.

Beschlüsse der Vereinsorgane, die dem Vereinszweck zuwiderhandeln, sind daher unwirksam. Seien Sie deswegen sehr genau bei der Abfassung der Satzung, weil Sie hier die Weichen für das zukünftige Wohlergehen Ihres Vereins festlegen.