Vereinsrecht: Die Umbenennung eines Vereins

Wenn Sie Ihren Verein umbenennen möchten, müssen Sie das Vereinsrecht beachten. Einen einmal eingetragenen Namen kann man nicht einfach nach Lust und Laune ändern. Bei einem Vereinsnamen ist es allerdings nicht so problematisch als wenn Sie Ihren persönlichen Vor- oder Zunamen ändern wollten.

Sie möchten den Namen Ihrer Gemeinschaft ändern? Denn Ihr Vereinsname entspricht nicht mehr Ihrem Vereinszweck oder den Aktivitäten der Mitglieder? Ist Ihre Gruppierung in das Vereinsregister eingetragen geht es nicht ohne die Durchführung von Regularien nach dem Vereinsrecht.

Einmal vergegebene Namen an Personen, ob Vor- oder Zuname, zu verändern ist rechtlich eine sehr schwierige und steinige Angelegenheit. Gewichtige und nachvollziehbare Gründe gilt es da vorzubringen. Auch bei der Änderung Ihres Vereinsnamens müssen Sie Plausibles zur Durchführung parat haben. Eine Namensänderung ist zuerst nach den Regeln des Vereinsrechts Ihrer Satzung durchführen.

Der Ablauf der Namensänderung eines Vereins nach dem Vereinsrecht 

  • Vorstellen (Analyse, Diskussion, Namens- und Logofindung) der geplanten Namensänderung durch die Vereinsverantwortlichen in den gemeinschaftstragenden Vereinsgremien
  • Beschlussfassung der geplanten Namensänderung im Vereinsvorstand
  • Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Vorstellen der geplanten Namensänderung vor den Mitgliedern
  • Abstimmung und Beschlussfassung der geplanten Namensänderung nach den Regularien der Satzung bzw. Geschäftsordnung in der Mitgliederschaft
  • Durchführung der Namensänderung des Vereins durch den Vorstand
  • Notarielle Beglaubigung der Vereinsnamensänderung
  • Überprüfung der Namensänderung beim Amtsgericht
  • Änderung bzw. Eintragung des neuen Vereinsnamens in das Vereinsregister

Bedenken Sie vor einer Namensänderung Ihres Vereins den folgenden verwaltungstechnischen Aufwand der Änderungen und die Gesamtheit der dazugehörigen Kosten.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld einer geplanten Vereinsnamensänderung was gestattet ist und was nicht. Firmen- und Markennamen eines Sponsors beispielsweise sind in einem Vereinsnamen nicht in jedem Fall gestattet. Genauso verhält es sich mit politischen Aussagen.

Wägen Sie die Änderung eines Vereinsnamens gut ab. Langjährig gewachsene Traditionen sind ein starker Erkennungs- und Sympathiefaktor, die mit einem neuen Namen und Vereinslogo aufs Spiel gesetzt werden können.