Vereinsbeschluss kann nur beim Verein angefochten werden
Vereinsbeschluss anfechten: Der Fall
Die Mitgliederversammlung hatte einen ersten und zweiten Vorsitzenden bestellt. Diesen Vereinsbeschluss wollten zwei Mitglieder anfechten. Die Klage der beiden Vereinsmitglieder scheiterte bereits aus dem Grunde, dass sie sich gegen die bestellten Vorsitzenden richtete, nicht gegen den Verein.
Vereinsbeschluss: "Klage auf Feststellung der Nichtigkeit"
Soll gegen einen Vereinsbeschluss geklagt werden, muss sich gegen den Verein gewendet werden – und nicht gegen einzelne Vorstandsmitglieder. Das Landgericht Wuppertal bestätigte dies (Az. 8 S 44/09).
„Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung eines Vereins kann nur gegenüber dem Verein selbst begehrt werden“, so lautet die dem Urteil zu Grunde liegende Formulierung. Im Klartext heißt das, dass ein Mitglied, das der Meinung ist, ein Vereinsbeschluss sei nicht rechtmäßig zustande gekommen, nur eine „Klage auf Feststellung der Nichtigkeit“ einreichen kann – gegen den Verein.
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