Vereinsbeiträge: Erhöhung erfordert eine Mehrheit
Lesezeit: < 1 MinuteAls Vereinsvorsitzender sollten Sie vor der entscheidenden Versammlung zunächst einen Blick in Ihre Satzung werfen. Finden sich hier keine Aussagen zum Stimmverhältnis, gilt Folgendes: Jedes Mitglied hat eine Stimme. Es entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder (§ 32 BGB). Dabei ist die Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Wichtig: Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
Beispiel: An der Versammlung nehmen 50 stimmberechtigte Mitglieder teil. 18 Stimmen mit "Ja", 12 mit "Nein" und 20 enthalten sich. Beim Abstimmungsergebnis zählen die Enthaltungen nicht mit. Das heißt: Maßgeblich sind also nur die 30 Stimmen, die mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt haben.
Die einfache Mehrheit liegt bei 50% + eine Stimme, also bei 16 Stimmen, die erreicht werden müssen, damit der Antrag angenommen ist. Da in unserem Beispiel 18 Mitglieder mit "Ja" gestimmt haben, ist der Antrag angenommen.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: