Vereinmanagement: Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes in der Wahlperiode
Das Recht des ehrenamtlichen Vorstandes, sein Amt niederzulegen, kann nicht (z.B. durch Satzung) ausgeschlossen werden. Es kann allerdings verlangt werden, dass der Rücktrittswillige den Verein so frühzeitig von seinem Vorhaben informiert, dass dieser Gelegenheit hat, das Amt rechtzeitig anderweitig zu besetzen. Handelt ein Vorstandsmitglied dem zuwider, macht es sich möglicherweise schadensersatzpflichtig.
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