Verein: Welche Rechte hat ein Kassenprüfer?

Der Kassenprüfer darf in alle Unterlagen Einsicht nehmen, die für eine ordnungsgemäße Prüfung erforderlich sind. Hierbei ist sein erster Ansprechpartner natürlich der Kassenwart des Vereins. Er kann aber auch jedes andere Vereinsvorstandsmitglied befragen. Doch was darf der Kassenprüfer alles prüfen?

Diese Frage kann in der Satzung des Vereins geregelt sein. Wenn dies nicht der Fall ist, orientiert sich der Prüfungsumfang des Kassenprüfers an früheren Prüfungen. Wichtig ist, dass folgendes geprüft wird:

  • Kassen- und Vermögensbestände
  • Vollständigkeit und Verbuchung der Belege
  • Übereinstimmung von Kasse und Konto
  • Richtige Zuordnung der Einnahmen zum richtigen Bereich (ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Wirtschaftsbereich, Vermögensverwaltung)
  • Ordnungsgemäße, nachvollziehbare Buchführung des Vereins
  • Allgemeine Finanzlage des Vereins: zeitgerechte Zahlung, Ausnutzung von Skonto, Mahnung bei Zahlungsverzug, sachgerechte (und vor allem sichere) Geldanlage, künftige Zahlungsfähigkeit

Nicht zu prüfen hat der Kassenprüfer die Frage, ob eine Ausgabe des Vereins zweckmäßig war.

Tipp: Es empfiehlt sich grundsätzlich eine sachliche Prüfung im Rahmen eines Soll-/Ist-Vergleichs in Form einer Haushaltsplan-Rechnungslegung bzw. eines Rechenschaftsberichts des Vorstands. So kann leichter ein Vergleich zum Vorjahr hergestellt und damit auch zahlenmäßig größere Abweichungen schneller nachvollzogen werden.

Was der Kassenprüfer sonst noch prüft:

  • Werden Forderungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen und Rücklagen richtig eingestellt, aufgeführt und berücksichtigt?
  • Gibt es eine „zeitnahe Mittelverwendung“?
  • Wird das Saldierungsverbot beachtet? (Aufwendungen und Erträge, Vermögen und Schulden dürfen nicht verrechnet werden)