Verein: Das müssen Sie bei einer Vereinsgründung beachten

Einen Verein zu gründen bringt zwar viele Formalitäten mit sich, aber so schwierig ist es gar nicht, wenn Sie ein paar Grundkenntnisse über die Vereinsgründung haben. Die häufigste Form des Vereins ist der sogenannte Idealverein: Sein Zweck ist nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet.

Verein gründen: Der Idealverein
Ein Idealverein dient nicht der Gewinnerzielung, sondern verfolgt ideelle Zwecke. Dies können Sport, Kultur, Naturschutz oder ein karitativer Zweck sein. Die meisten Vereine in Deutschland sind Idealvereine. Eine wirtschaftliche Tätigkeit, etwa das Betreiben eines Vereinslokals, ist für einen Idealverein auch möglich – aber nur dann, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit dem ideellen Hauptzweck eindeutig untergeordnet ist.

Es handelt sich bei einem Idealverein um einen freiwilligen Zusammenschluss mehrerer Personen unter einem Vereinsnamen. Der Verein braucht einen gemeinschaftlichen ideellen Zweck, einen Vorstand und muss  körperschaftlich organisiert sein, das heißt dass er unabhängig vom Wechsel der Mitglieder weiterbesteht.

Verein: Die Gründung eines Vereins
Das Gesetz bestimmt nur eine Mindestzahl an Mitgliedern für die Eintragung ins Vereinsregister (§ 59 Abs. 3 BGB), jedoch nicht für die Vereinsgründung.
Daher kann ein Verein bereits von zwei Personen gegründet werden, denn der Verein wird geschaffen durch eine Einigung der Vereinsgründer über die Satzung.

Verein: Gründungsmitglieder
Gründungsmitglieder eines Vereins können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen sein, beispielsweise Aktiengesellschaften, andere Vereine, Landkreise oder Handelsgesellschaften. Die Gründungsmitglieder müssen geschäftsfähig sein, da der Gründungsakt einen Vertrag darstellt.

Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren können nur mit Einwilligung der Eltern einen Verein gründen. Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, können Gründungsmitglieder sein, wenn sie geschäftsfähig sind. Damit die Vereinsgründung wirksam ist, muss nur die erforderliche Mindestanzahl von Gründungsmitgliedern geschäftsfähig sein.

Verein: Das Gründungsprotokoll
Zur Vereinsgründung geht es um eine Einigung in zwei Punkten: Die Errichtung eines Vereins und seine Satzung. Die Gründungsmitglieder entscheiden, ob der Verein nicht-rechtsfähig bleiben oder ins Vereinsregister eingetragen und damit rechtsfähig werden soll. Außerdem wird bei der Vereinsgründung der erste Vereinsvorstand gewählt. Wie viele Personen im Vorstand sind, wird in der Vereinssatzung festgelegt. 

Dies alles wird im Gründungsprotokoll festgehalten, das sämtliche Gründungsmitglieder unterschreiben. Dadurch ist ein nicht-rechtsfähiger Verein entstanden. Wenn der Verein später ins Vereinsregister eingetragen werden soll, bezeichnet man ihn bis dahin als "Vorverein".