Verdachtsfall oder bestätigter Corona-Fall im Unternehmen: Richtig handeln in acht Schritten
Corona-Virus-Fall bei BMW München – das ist nur eine Bekanntgabe, die belegt, dass das Corona-Virus auch Großkonzerne erreicht hat. Der bayerische Automobilhersteller hat sodann die Belegschaft über diesen Corona-Fall informiert und für knapp 150 Beschäftigte, die mit dem infizierten Mitarbeiter Kontakt hatten, Heimarbeit angeordnet. Die Büros des Erkrankten und seiner Arbeitskollegen wurden gesperrt und desinfiziert. Auch bei Audi in Ingolstadt ist der Virus mittlerweile angekommen.
Bereits Anfang März hatte ein Allgäuer Maschinenbaukonzern in Absprache mit dem Gesundheitsamt entschieden, dass knapp 1600 Mitarbeiter vorerst nicht zur Arbeit kommen sollten, nachdem sich ein Arbeitskollege mit dem Corona-Virus infiziert hatte. Täglich stehen weitere Unternehmen vor der Frage, wie sie bei einem bestätigten Corona-Fall oder einem Verdachtsfall im eigenen Betrieb richtig reagieren.
Verdachtsfall oder bestätigter Corona-Fall im Unternehmen: So handeln Sie richtig
Ein Verdachtsfall liegt dann vor, wenn eine Person
- Symptome einer Corona-Infektion zeigt und
- bis zu 14 Tage vor dem Beginn der Erkrankung in einem Risikogebiet gewesen ist oder
- Kontakt zu einer erkrankten Person hatte.
Falls ein Verdacht auftritt, sollten Sie als Arbeitgeber diese Maßnahmen ergreifen:
1. Schritt: Arbeitsmedizinischen Dienst oder Hausarzt konsultieren
Die IHK Düsseldorf empfiehlt Unternehmen, sich bei einem Verdachtsfall zuerst an den arbeitsmedizinischen Dienst oder den Hausarzt zu wenden. Der jeweilige Mediziner informiert das zuständige Gesundheitsamt über den Verdachtsfall.
2. Schritt: Gesundheitsamt einschalten
Haben Sie einen Mitarbeiter im Betrieb, bei dem der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, sollten Sie unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Dieses ist dafür verantwortlich, den Fall zu melden und weitere Maßnahmen anzuordnen. Das Gesundheitsamt klärt Sie auch darüber auf, welche Schritte Sie ergreifen müssen.
Tipp: Auf der Website des Robert Koch-Instituts finden Sie die Kontaktdaten des zuständigen Gesundheitsamtes heraus, indem Sie den Ort oder die Postleitzahl eingeben.
3. Schritt: Mit dem Gesundheitsamt kooperieren
Das Gesundheitsamt registriert den Namen der infizierten Person und veranlasst Labortests. Zudem muss der erkrankte Mitarbeiter nach Rückfrage angeben, welche Kontakte er in den letzten Tagen gepflegt hat. Das Gesundheitsamt kann sodann für die ermittelten Kontaktpersonen eine häusliche Quarantäne anordnen, wenn sie Symptome zeigen, aber nicht schwer erkrankt sind.
4. Schritt: Schutzmaßnahmen für die übrigen Mitarbeiter setzen
Bei einem Verdachtsfall oder bestätigten Fall in Ihrem Unternehmen sollten Sie Schutzmaßnahmen für die übrigen Mitarbeiter ergreifen. Zeigen auch andere Beschäftigte Symptome einer Corona-Erkrankung wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und Durchfall, sollten Sie die Betroffenen nach Hause schicken. Als weitere Schutzmaßnahme können Sie auch Mitarbeitern, die keine Krankheitssymptome haben, die Arbeit im Homeoffice ermöglichen.
5. Schritt: Betroffenen in einem isolierten Raum unterbringen
Aus dem Handbuch für die betriebliche Pandemieplanung ergeben sich weitere Handlungsanweisungen. Demnach müssen Sie den Betroffenen bis zur Heimfahrt oder den Transport ins Krankenhaus in einem isolierten Raum unterbringen. Im Idealfall trägt der Mitarbeiter eine Atemmaske und begibt sich in keine anderen Arbeitsbereiche, um die Ansteckungsgefahr für andere zu minimieren.
6. Schritt: Medizinisches Personal
Das medizinische Personal, das den Erkrankten betreut, schützt sich mit einer einmalig getragenen Spezialkleidung.
7. Schritt: Arbeitsraum lüften, reinigen und desinfizieren
Außerdem müssen Sie Reinigungsmaßnahmen anordnen. Demnach ist der Arbeitsraum, in dem sich der Betroffene aufgehalten hat, für andere Personen zu schließen. Sie weisen das Reinigungspersonal an, diesen Raum ausgiebig zu lüften und die Arbeitsflächen zu reinigen und zu desinfizieren. In die Reinigung sollten auch Türklinken und Schranköffner einbezogen werden.
8. Schritt: Personalabteilung über den Ausfall des Mitarbeiters informieren
Zudem informieren Sie die Personalabteilung, die für den ausgefallenen Mitarbeiter einen Ersatz organisieren muss.
Als Unternehmen sollten Sie stets in Absprache mit dem Gesundheitsamt handeln und Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter ergreifen, wenn Sie mit einem Corona-Fall oder Verdachtsfall konfrontiert sind.
Hilfreiche Links:
- https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Downloads/GesBevS/Handbuch-Betriebl_Pandemieplanung_2_Auflage.pdf?__blob=publicationFile
- https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/Corona-Virus/faq-19594
- https://www.chemnitz.ihk24.de/servicemarken/uebungskanaele/gb-service/informationen-fuer-unternehmen-zum-Corona-Virus-4713882
- https://www.duesseldorf.ihk.de/aussenwirtschaft/auslandsmaerkte/china/aktuelles/Corona-Virus-informationen-fuer-unternehmen-4713402#titleInText10
- https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/Corona-Virus-und-arbeitsrecht/7483397.html
Bildnachweis: jarun011 / stock.adobe.com
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