Pflege Praxistipps

Verbindliche Berufsordnung für Pflegefachkräfte in Hamburg

Eine verbindliche Berufsordnung für Pflegefachkräfte hat als drittes Bundesland die Stadt Hamburg in Kraft gesetzt. Das Saarland und Bremen waren die Vorreiter. Der Deutsche Pflegeverband e.V. (DPV) fordert ein Berufsgesetz auf Bundesebene.

Verbindliche Berufsordnung für Pflegefachkräfte in Hamburg

Die Berufsordnung für Pflegefachkräfte in Hamburg
Die "Pflegefachkräfte-Berufsordnung" ist in Hamburg für alle Pflegekräfte verbindlich. Sie regelt nicht nur Berufsaufgaben und Berufspflichten, sondern auch das jährliche Maß an Fortbildung. Die Bemessung der kompetenzerhaltenden Maßnahmen erfolgt gemäß einer Matrix, die der "Pflegefachkräfte-Berufsordnung" als Anlage beigefügt ist.  Eigenverantwortlichkeit in der Berufsordnung für Pflegefachkräfte festgeschrieben
Die Verordnung betont (§ 4 Abs. 1): "Pflegefachkräfte üben ihre Berufstätigkeit eigenverantwortlich und im Rahmen ärztlich veranlasster Maßnahmen (Delegation) eigenständig aus."
Fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen die Verpflichtungen können mit einer Aberkennung der Berufsbezeichnung als Altenpfleger geahndet werden. Kommt es zu einem Verstoß, sollen auch die Angebote zur Kompetenzentwicklung und -erhaltung des Arbeitgebers überprüft werden.

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