Vaterschaft: Vaterschaftsanfechtung vor Gericht (Teil 4)

Wenn eine Vaterschaft zu Unrecht besteht, kann sie angefochten werden. Auch bei der Vaterschaftsanfechtung gilt es einige rechtliche Voraussetzungen zu beachten, die in diesem Artikel verständlich zusammengefasst werden.

Eine Vaterschaft anfechten
Wird ein Kind während der Ehe beziehungsweise vor der Scheidung geboren, ist der Ehemann juristisch gesehen immer der Vater. Nun kann es durchaus vorkommen, dass er aber nicht der biologische Vater des Kindes ist. In diesem Fall wird von einer Scheinvaterschaft gesprochen. Das ist auch der Fall, wenn ein Mann die Vaterschaft eines Kindes anerkannt hat. Der Scheinvater ist finanziell verpflichtet, den Unterhalt für das Kind zu zahlen. Die Vaterschaft kann nur vor Gericht angefochten werden. 

Fristen für die Vaterschaftsanfechtung
Wenn ein Mann den Verdacht hat, das Kind könnte nicht von ihm sein, dann hat er eine Frist von zwei Jahren, um die Klage einzureichen. Der Vater soll sich gründlich überlegen, ob er wirklich klagen möchte. Dadurch kann sich das Verhältnis zu Mutter und Kind grundlegend verändern. Das heißt auch wenn ein Mann weiß, dass er nicht der biologische Vater des Kindes sein kann, kann er trotzdem die Vaterschaft bestehen lassen.

Gründe für eine Vaterschaftsanfechtung
Ein Mann kann nur dann eine bestehende Vaterschaft anfechten, wenn er berechtigte Zweifel hat. Ein bloßer Verdacht ist allerdings nicht ausreichend, er muss auch nachprüfbar belegt werden: Zum Beispiel Zeugungsunfähigkeit oder kein Verkehr mit der Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis. Fehlende Ähnlichkeit mit dem Kind sowie ein heimlicher Vaterschaftstest ohne Zustimmung von Mutter und Kind werden vor Gericht nicht anerkennt.

Wer kann eine Vaterschaft anfechten?

  • der Mann, der rechtlich die Vaterschaft erhält
  • der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat
  • der Mann, der an Eides statt versichert, der biologische Vater des Kindes zu sein
  • die Mutter, Grund ist meistens eine Klärung der Unterhaltszahlungen
  • das Kind, denn es hat ein Recht, seine biologische Abstammung zu kennen
  • die zuständige Behörde bei missbräuchlicher Anerkennung der Vaterschaft bei einem ausländischen Elternteil

Vaterschaftsanfechtung – Prozess
Zuständig ist das für den Wohnsitz des Kindes zuständige Familiengericht. Die Klage kann nur der Scheinvater persönlich führen, also nicht seine Eltern. Wie schon gesagt, liegt die Beweispflicht beim Kläger. Es empfiehlt sich, eine Vaterschaftsanfechtung nur mit kompetentem Rechtsbeistand zu führen.

Rechtsfolgen der Vaterschaftsanfechtung
Wird vor Gericht – in der Regel durch einen DNA-Test – festgestellt, dass keine Vaterschaft besteht, wird das Kind rückwirkend bis zur Geburt vaterlos. Der Kläger muss nicht mehr für den Unterhalt des Kindes aufkommen, es entfällt auch das Sorgerecht. Hat der Scheinvater aber längere Zeit mit dem Kind in der häuslichen Gemeinschaft gewohnt, steht ihm ein Umgangsrecht zu.

Der Scheinvater kann in der Regel den bisher gezahlten Unterhalt weder von dem Kind noch der Mutter zurückverlangen, es sei denn, er wurde arglistig getäuscht. Allerdings kann er die Kosten von dem biologischen Vater fordern, wenn dieser die Vaterschaft anerkennt. In der Regel sind Rückzahlungen des Unterhaltes eher unwahrscheinlich, da der Scheinvater nicht gegen den leiblichen Vater klagen kann.