Vaterschaft: Feststellung der Vaterschaft durch gerichtliche Klärung (Teil 3)

Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Mann aus unterschiedlichen Gründen nicht die Vaterschaft anerkennen möchte. In diesem Fall muss vor Gericht die Feststellung der Vaterschaft geklärt werden.

Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
Bringt eine unverheiratete Frau ein Kind auf die Welt, hat das Kind rechtlich gesehen erst dann einen Vater, wenn ein Mann die Vaterschaft anerkennt. Weigert sich der vermutliche Vater, dann kann nur gerichtlich die Feststellung erstritten werden. Es gibt keine Frist, in welchem Zeitraum die Feststellung der Vaterschaft erfolgen muss. Über die Klage entscheidet das Familiengericht.

Viele Frauen schrecken vor dem Gang zum Gericht zurück. Aber erst durch die Feststellung der Vaterschaft entstehen Unterhaltsansprüche. Außerdem hat ein Kind das Grundrecht, seine eigene Herkunft zu erfahren. Wer Unterstützung braucht, kann beim Jugendamt die so genannte Beistandschaft beantragen: Stellvertretend setzt sich das Jugendamt kostenlos für Ihre Rechte ein.

Wer kann die Feststellung der Vaterschaft verlangen
Die Klage auf Feststellung der Vaterschaft ist freiwillig und erfolgt nicht automatisch. Die Mutter oder das Kind müssen eine Klage einreichen. Anderseits kann auch der Mann klagen, wenn er sich für den Kindesvater hält. Das geht allerdings nur, wenn kein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt hat.

Vaterschaftstest
Die gerichtliche Klärung erfolgt durch ein Abstammungsgutachten, dem so genannten Vaterschaftstest. Sowohl dem Vater als auch dem Kind wird eine Blutprobe entnommen und die DNA miteinander verglichen.

Rechtliche Folgen der Feststellung der Vaterschaft
Erkennt das Gericht die Vaterschaft an, muss der Mann Unterhalt für Mutter und Kind bezahlen. Das Kind erhält die Staatsbürgerschaft des Vaters und ist im Falle seines Todes erbberechtigt.

Kosten für die Feststellung der Vaterschaft
Die Vaterschaftsfeststellung vor Gericht ist in der Regel kostenlos, wenn die Mutter im Prozess nur als Zeugin auftritt.

Literatur zum Thema Vaterschaft
Die Regelungen zum Kindschaftsrecht stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Verständliche Erläuterungen der Gesetzestexte finden Sie in der Broschüre "Das Kindschaftsrecht“ vom Bundesministerium der Justiz.