Väter von außerehelichen Kindern können die Vaterschaft anerkennen. Das geht allerdings nicht formlos sondern muss öffentlich beurkundet werden. Die Anerkennung können Sie auch schon vor der Geburt beantragen.
Männer können auch für Kinder die Vaterschaft anerkennen, wenn sie nicht der biologische Vater sind. Das ist jedoch nur möglich, wenn das Kind keinen rechtlichen Vater hat. Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, kann kein anderer Mann die Anerkennung beantragen.
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Vaterschaft
Die Anerkennung einer Vaterschaft ist freiwillig und nur dann rechtskräftig, wenn sie persönlich beantragt und urkundlich beglaubigt wird. Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung der Vaterschaft zustimmen, indem sie sie persönlich beantragt und urkundlich beglaubigen lässt. Sind einer oder beide Elternteile minderjährig, müssen die gesetzlichen Vertreter zustimmen.
Falls schon eine Vaterschaft besteht, zum Beispiel wenn das Kind geboren wird, bevor die Ehe geschieden ist, kann der rechtliche Vater urkundlich der Änderung der Vaterschaft zustimmen. Auf diese Weise kann eine gerichtliche Anfechtung vermieden werden.
Zuständige Stellen für die Anerkennung einer Vaterschaft
- Jugendamt
- Standesamt
- Amtsgericht
- Notar
Die Anerkennung beim Jugendamt und Standesamt ist kostenlos möglich und wird am häufigsten genutzt. Wenn es schnell gehen soll empfiehlt sich der Notar, der allerdings Gebühren nimmt.
Rechtliche Folgen der Anerkennung einer Vaterschaft
- Es entsteht ein Verwandtschaftsverhältnis, das Kind ist erbberechtigt.
- Ist die Mutter Ausländerin, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Es entstehen Unterhaltsansprüche des Kindes.
- Das Kind kann über den Vater in der Krankenkasse mitversichert werden.
- Mit der Anerkennung der Vaterschaft ändert sich nicht der Nachname des Kindes.