Urlaubszeit: Neue EU-Regelung für Kinderpässe

Wer eine Reise unternehmen möchte, darf vor lauter Vorfreude und Hektik eines nicht vergessen, nämlich gültige Reisedokumente mit sich zu führen. Erfahren Sie hier alles, was Sie über Reisedokumenten wissen müssen. Beachten Sie vor allem die neuen Regelungen für Kinderpässe.

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Die Vorfreude ist groß und man kann es kaum erwarten endlich in den wohlverdienten Urlaub zu fahren. In der Vorfreude und Hektik je näher der Abreisetermin rückt, übersieht man oft das eigentlich Wichtigste an einer Reise, nämlich die Reisedokumente.

Nicht selten kommt es vor, dass man zwar über Ausweispapiere verfügt, diese aber abgelaufen sind oder im Urlaub ablaufen. Dies kann sehr schnell sehr teuer werden und aus dem Traumurlaub einen Alptraum werden lassen. Damit  Ihnen dies nicht passiert, sollten Sie Folgendes beachten:

Neue  Regelung in der EU-Passverordnung für Kinderpässe

Im Mai 2012 wurde beschlossen, die EU-Passverordnung zum 26. Juni
2012 zu ändern. Nach Willen der EU soll jeder Bürger über einen
eigenen Ausweis verfügen. Auch für Kinder soll das Prinzip "One Person, one Passport"
gelten.  Entscheidend hier ist, dass die bisher in Deutschland gängige
Praxis, Kinder in den Ausweisdokumenten mit aufzunehmen zum 26. Juni
2012 nicht mehr möglich ist.

Das heißt, dass Kinder, die bis zu diesem
Datum über keinen eigenen Reisepass verfügen und nicht bei den Eltern
mit aufgenommen worden sind, im schlimmsten Fall nicht in das
Urlaubsland einreisen können. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen,
so dass dieses Datum zwingend einzuhalten ist.

Wie sieht es bei Kindern aus, die in den Pässen der Eltern mit eingetragen sind?

Hier sieht die neue EU-Regelung klar vor, dass diese Einträge auch über den 26. Juni 2012 hinaus noch Gültigkeit haben. So lange die Pässe der Eltern ihre Gültigkeit behalten und nicht abgelaufen sind, können Kinder auch mit diesen Eintragungen ins Urlaubsland mit einreisen. Laufen allerdings diese Pässe aus, so müssen auch für die Kinder, gleich welchen Alters, eigene Reisepässe beantragt werden.

Welche Reisedokumente beantragt man zudem, wenn man ins Ausland reisen will?

Grundsätzlich ist in Deutschland für die Beantragung von Reisedokumenten das Alter des zukünftigen Passinhabers entscheidend. In Deutschland werden Pässe nach Alter des Beantragenden ausgestellt. Hiernach richten sich dann auch die Kosten des Dokuments und die dafür erforderlichen Unterlagen, die vorgelegt werden müssen.

Reisedokumente in Deutschland:

In Deutschland werden je nach Alter unterschiedliche Reisedokumente ausgestellt. Diese sind:

  • Personalausweis
  • Kinderausweis (wird seit 2006 nicht mehr ausgestellt)
  • Elektronischer Reisepass
  • Kinderreisepass

Wer in seinen Ferien in ein anderes Land reisen möchte, sollte sich in jedem Fall über Einreiseformalitäten des jeweiligen Urlaubslands informieren, da hier nicht überall die gleichen Einreisebedingungen gelten. In manchen Ländern ist beispielsweise zusätzlich noch ein Visum erforderlich, in anderen reicht der Personalausweis zum Einreisen.

Informationen zu Ihrem Urlaubsland finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.