Unzulässige Bearbeitungsgebühr: Kredit ohne Zusatzkosten

Das Urteil ist längst gefällt: Der Bundesgerichtshof hat die Bearbeitungsgebühr für Kredite für unzulässig erklärt. Damit dürfen Banken keine pauschalen Gebühren für die Bearbeitung eines Kredits einziehen. Bekommen Sie Ihr Geld zurück? Ja! Wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie gehen müssen, um Kreditgebühren von Ihrer Bank zurückzufordern.

Viele Banken haben in den letzten Jahren Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangt. Das ist mittlerweile laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 nicht mehr zulässig. Verbraucher dürfen somit nicht mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr zusätzlich belastet werden, wenn sie einen privaten Kredit
aufnehmen, wie es zum Beispiel beim Autokauf oder bei der Immobilienfinanzierung der Fall ist.

Wie argumentiert der Bundesgerichtshof?

Die zusätzlichen Gebühren fallen unter anderem aufgrund der Nachfrage der Banken bei der Schufa an, um die Kreditwürdigkeit des Kunden zu überprüfen. Das geschieht allerdings nur im Interesse und zur eigenen Sicherheit der Bank. Der Kunde selbst hat keine Vorteile von dieser "Leistung". Verlangt wird jedoch die besagte Bearbeitungsgebühr. Kreditnehmer können dieses Geld mit einem einfachen Schreiben zurückverlangen.

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Bearbeitungsgebühr für Kredite: So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Haben Sie einen Kredit abgeschlossen und mussten dafür eine Bearbeitungsgebühr bezahlen? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich das Geld zurückzuholen. Meist handelt es sich dabei um einen Betrag von ca. 1-4 Prozent des Darlehens, in vielen Fällen lohnt sich aber der Gang zur Bank. Überprüfen Sie zunächst in Ihrem Vertrag, ob und in welcher Höhe Bearbeitungsgebühren für Ihren Kredit angefallen sind. Ist dies der Fall, schreiben Sie einen Brief an die Bank, in dem Sie sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beziehen und Ihr Geld zurückfordern.

Beachten Sie die Verjährungsfrist

Wenn Sie die Bearbeitungsgebühren für den Kredit zurückfordern, müssen Sie weiterhin prüfen, ob die Frist dafür nicht schon längst verjährt ist. Laut BGB verfällt die Frist nach drei Jahren. Als Fristbeginn gilt das Ende des Jahres, in dem Sie erfahren haben, dass Anspruch auf Rückzahlung besteht. In besonderen Fällen kann sogar eine Frist von 10 Jahren gelten.

Zurückzahlung der Bearbeitungsgebühr für Kredite

Um eine Rückzahlung zu erwirken, müssen Sie bei Ihrer Bank hartnäckig sein. Kein Institut wird durch das Urteil ihren Kunden nun freiwillig und automatisch die Bearbeitungsgebühren für bestimmte Kredite zurückzahlen. Daher setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie fordern, dass das Bearbeitungsgeld in Höhe von XY Euro zurückgezahlt werden soll. Schreiben Sie, dass das von Ihnen geforderte Entgelt zulässig ist und geben Sie die Begründung an, dass es sich bei der "Bearbeitung" um keine Leistung für Sie als Kunden darstellt. Setzen Sie das Urteil des Bundesgerichtshof vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) als Beweis in Klammern dahinter.

Nennen Sie der Bank eine Frist, bis wann die Zahlung auf Ihrem Konto eingegangen sein soll. Das könnte folgendermaßen lauten: "Hiermit fordere ich Sie auf, das Entgelt in Höhe von XY Euro innerhalb der nächsten drei Wochen bis zum (hier setzen Sie ein Datum nach den folgenden drei Wochen ein) auf folgende Kontoverbindung zu überweisen." Geben Sie Ihre Kontodaten an.

In Kürze: Überprüfen Sie in Ihrem Vertrag, ob Sie Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt haben. Schreiben Sie einen Brief an Ihre Bank. Nennen Sie die Kreditbearbeitungsnummer. Fordern Sie die Bearbeitungsgebühr für Kredite zurück. Begründen Sie Ihre Forderung mit dem BGH-Urteil. Nennen Sie Datum und Kennzeichnung des Urteils. Setzen Sie eine Frist von drei Wochen und geben Sie Ihre Kontodaten an. Im Normalfall sollte die Bank auf Ihre Forderung eingehen und Ihnen die Bearbeitungsgebühr für Ihren Kredit in der angegebenen Frist zurückzahlen.