Unwetterschäden: Wann zahlt welche Versicherung?

Welche Versicherung zahlt eigentlich bei Blitzeinschlag, Sturm- oder Hagelschäden? In diesem Beitrag lesen Sie zusammengestellt die wichtigsten Fragen rund um Versicherungsleistungen bei Unwetterschäden.

Gerade der Herbst ist bekannt dafür, dass es schon mal stürmt, der Blitz einschlägt oder die Hagelkörner auf die Autos prasseln. Ist man selbst von einem Unwetterschaden betroffen, stellt sich natürlich die Frage, wann denn welche Versicherung den Unwetterschaden bezahlt.

Bei Sturm zahlt in der Regel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Wenn ein Sturm das Dach abdeckt oder die Fensterscheiben eindrückt, kann der Unwetterschaden schon beträchtlich sein. Nicht in jedem Fall bleiben Sie dann auf den Kosten sitzen.

Hier ist die Frage „Wann zahlt welche Versicherung bei Unwetterschäden?“ relativ einfach zu beantworten. Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen springen hier ein und übernehmen die Kosten zur Beseitigung der Unwetterschäden. Allerdings müssen Sie eine wichtige Bedingung für die Schadenübernahmen kennen: Die Versicherungsgesellschaften übernehmen bei solchen Unwetterschäden die Kosten erst bei einer Windstärke von 8. Dies entspricht etwa einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h.

Bei Wasserschäden am Auto zahlt die Teilkasko

Wird das eigene Auto vor dem Haus von den Wassermassen mitgerissen, so zahlt nicht die Wohngebäudeversicherung – auch dann nicht, wenn das Auto in unmittelbarer Nähe des Gebäudes abgestellt war. Hier zahlt die Teilkasko.

Weitere Unwetterschäden am Auto

Die Teilkasko übernimmt auch weitere Unwetterschäden am Auto, insbesondere die Schäden, die durch Hageleinschlag jedes Jahr anfallen. Aber auch wenn Dachziegel auf das Autodach fallen oder ein Ast die Scheibe einschlägt, kommt die Teilkasko für die Unwetterschäden auf.

Unwetterschäden durch Überschwemmungen

Wann zahlt welche Versicherung bei Überschwemmungen? Hier sieht es leider schlecht aus. Bei Überschwemmungen zahlt weder die Hausrat- noch die Gebäudeversicherung. Die Hausratversicherung übernimmt nur Unwetterschäden durch Feuer, Sturm und Hagel sowie bei Schäden durch Leitungswasser und Einbrecher. Die Wohngebäudeversicherung kümmert sich um Brandschäden, Blitzeinschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser – aber eben nicht um Unwetterschäden durch Hochwasser.

Ausnahmen: Eine spezielle Elementarschadenversicherung zahlt auch für Unwetterschäden, die durch Hochwasser entstehen. Sie ist jedoch vergleichsweise teuer und nicht für alle Gebiete zu bekommen. Hier bleibt Ihnen in vielen Fällen nur die Möglichkeit, den Schaden im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.

Welche Versicherung zahlt bei einem Blitzeinschlag?

Bei einem Blitzeinschlag direkt im Gebäude – etwa der Antenne – zahlt in der Regel die Hausratversicherung den Schaden am neuen Blu-ray-Spieler oder LCD-Fernseher. Entsteht der Unwetterschaden aber durch eine Überspannung im Stromnetz, muss die Versicherung häufig nur bezahlen, wenn dies im Versicherungsvertrag explizit vereinbart worden ist.

Praxis-Tipp: Sehen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nach, ob die Versicherung auch bei Überspannungsschäden einspringt.

Hier erfahren Sie, welche Versicherung bei Feuerschäden einspringt

Auch bei einem solchen Unwetterschaden zahlt in der Regel die Hausratversicherung. Allerdings ersetzt sie bei Feuerschäden die Kosten nur dann vollständig, wenn Sie die Deckungssumme bei Abschluss des Vertrages korrekt gewählt oder während der Laufzeit angepasst haben.

Tipp: Die Deckungssumme entspricht dem Neuwert aller zu versicherten Gegenstände. Da kommt sehr schnell ein hoher Betrag zusammen. Zur Ermittlung des korrekten Wertes schauen Sie auch in den Schränken nach, denn im Kleiderschrank oder in der Küche schlummert häufig ein kleines Vermögen.

Die Hausratversicherung springt dann nicht ein, wenn das ganze Haus nach einem Blitzschlag abbrennt. Kleiner Trost: Um diese Unwetterschäden kümmert sich die Feuerversicherung oder die umfassendere Wohngebäudeversicherung.

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