Die Crux bei Pflegehilfsmitteln
Unter den Pflegehilfsmitteln befinden sich vor allem die Utensilien, welche bei der häuslichen Pflege eine große Rolle spielen. Sie tragen in der Folge dazu bei, dass die Person, welche einer Pflegestufe angehört, ein möglichst selbstständiges Leben führen kann. Eine erste grundsätzliche Unterscheidung, die auch bei der Frage der Finanzierung eine große Rolle spielt, erfolgt zwischen Hilfsmitteln der Pflege und normalen Hilfsmitteln. Letztere werden grundsätzlich gegen Vorlage eines Rezeptes ausgehändigt, wodurch die Krankenkasse die Kosten zu Teilen übernimmt. Die Pflegehilfsmittel erfordern dagegen kein Rezept, müssen aber nicht aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Es gibt die Möglichkeit, dass die Pflegekasse die Kosten trägt, was auch auf die neue Gesetzeslage zurückführen ist.
Eine vielseitige Erleichterung
Doch warum ist es nun so wichtig, dass die Pflegekasse für die benötigten Hilfsmittel aufkommt? In den meisten Fällen stellt bereits die Pflege der Angehörigen zuhause eine erhebliche Belastung dar. Neben der psychischen Komponente stellt die Pflege hohe körperliche Anforderungen, die rund um die Uhr bewältigt werden müssen. Nicht zu verschweigen bleibt die finanzielle Belastung. Diese rückt zwar angesichts der Gegenwärtigen Situation meist in den Hintergrund, bleibt aber zugleich von Bedeutung. Denn aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands sind pflegende Angehörige oft nicht mehr dazu in der Lage, ihrem eigentlichen Beruf nachzugehen. Bereits auf diese Weise kann ein erhebliches Defizit im eigenen Haushalt auftreten. Hinzu kommen verschiedene Anschaffungen, die sich nicht vermeiden lassen. Somit wirkt die Aussicht, dass die Hilfsmittel für die Pflege von anderen Parteien getragen werden, häufig als eine große Erleichterung.
Typische Produkte im Blick
Tatsächlich gibt es zahlreiche unterschiedliche Hilfsmittel, welche bei der Pflege infrage kommen. Während manche Produkte nur bei sehr spezifischen Leiden notwendig sind, gibt es bestimmte Basics, die auf jeden Fall vorhanden sein sollten. Dazu zählen Einweghandschuhe, Desinfektionsspray und ein ordentlicher Bettschutz, welche die Arbeit enorm erleichtern können. Ganz unabhängig von der Erkrankung, die im individuellen Fall vorliegt, sind diese Utensilien eine große Hilfe, um den Alltag der Pflege sicher bewältigen zu können. Viele dieser Produkte sind dazu gedacht, die Arbeit der pflegenden Person zu erleichtern, die ohnehin vor einer schweren Aufgabe steht. Einige Anbieter halten die Möglichkeit bereit, die einzelnen Produkte nach persönlichem Bedarf zusammenzustellen und dadurch die passende Auswahl zu treffen.
Die Anforderungen
Doch wer hat nun überhaupt das Recht, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen? Generell bezieht sich das Angebot ausschließlich auf die häusliche Pflege. Werden die Utensilien dagegen für die Betreuung in einer stationären Einrichtung gebraucht, so gelten andere gesetzliche Regelungen. Meist steht das jeweilige Heim in der Verantwortung, was die Versorgung der Pflegekräfte mit dem entsprechenden Material angeht. Die Inanspruchnahme im Rahmen der normalen häuslichen Pflege bietet die Gelegenheit, Hilfsmittel im Wert von monatlich 40 Euro zu erhalten. Dafür gilt es zunächst die folgenden drei zentralen Kriterien zu erfüllen:
- Es muss eine Pflegestufe vorhanden sein
- Die Pflege muss zuhause erfolgen
- Eine angehörige Person oder ein Pflegedienst müssen die Pflege durchführen
Ein Antrag bezieht sich nun auf die persönlichen Angaben zu betreffenden Person und die geforderten Pflegehilfsmittel. Selbst eine ärztliche Einschätzung oder ein Gutachten des MDK sind nicht mehr zwingend erforderlich um den eigenen Ansatz durchzusetzen. Gelingt es, die Erfüllung dieser drei Anforderungen deutlich zum Ausdruck zu bringen, so steht dem Erhalt der Hilfsmittel in der Regel nichts mehr im Wege.