Ungesättigte Fettsäuren: EU lässt Werbung zu

Auf so mancher Lebensmittelverpackung prangert gut sichtbar der Hinweis, dass bestimmte Inhaltsstoffe der Gesundheit zuträglich seien. Seit 2. März 2010 werden Ihnen auch Aussagen über einfach oder mehrfach ungesättigte Fettsäuren und deren Gehalt begegnen. Denn damit darf jetzt ganz offiziell in der EU geworben werden. Aber was heißt das konkret?

Ungesättigte Fettsäuren: Angaben nur nach Vorschrift
Am 2. März 2010 ist die Verordnung (EG) Nr. 116/2010 in Kraft getreten. Sie ergänzt die seit dem 1. Juli 2007 geltende "Health Claims-Verordnung", die nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) bei Lebensmitteln EU-weit regelt. Denn bestimmte, gesundheitsfördernde Aussagen auf Lebensmittelverpackungen sind nach dieser Verordnung nur erlaubt, wenn sie im Anhang aufgelistet sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Ungesättigte Fettsäuren: Wann darf geworben werden?
Aussagen über einen bestimmten Gehalt an ungesättigten Fettsäuren sind nur dann zulässig, wenn

  1. eine der fünf unten genannten Formulierungen oder eine gleichbedeutende Bezeichnung verwendet wird und
  2. die jeweils festgelegten Mindestwerte eingehalten werden.

"Quelle von Omega-3-Fettsäuren"
Das Produkt muss mindestens 0,3 g Alpha-Linolensäure pro 100 g und pro 100 kcal oder zusammengenommen mindestens 40 mg Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 g und pro 100 kcal enthalten. 

"Hoher Gehalt an Omega-3-Fettsäuren"
Das Produkt muss mindestens 0,6 g Alpha-Linolensäure pro 100 g und pro 100 kcal oder zusammengenommen mindestens 80 mg Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 g und pro 100 kcal enthalten. 

"Hoher Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren"
Mindestens 45% der im Produkt enthaltenen Fettsäuren müssen einfach ungesättigt sein und über 20% der Energie des Produktes liefern. 

"Hoher Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren"
Mindestens 45% der im Produkt enthaltenen Fettsäuren müssen mehrfach ungesättigt sein und über 20% der Energie des Produktes liefern. 

"Hoher Gehalt an ungesättigten Fettsäuren"
Mindestens 70% der Fettsäuren im Produkt müssen ungesättigt sein und über 20 % der Energie des Produktes liefern. 

Ungesättigte Fettsäuren: Was ist so gut an ihnen?
Im Gegensatz zu gesättigten Fettsäuren senken ungesättigte das schädliche HDL-Cholesterin. Außerdem unterstützen sie wichtige Stoffwechselfunktionen. Besonders bedeutsam für den Körper sind sogenannte "essentielle" Fettsäuren – das sind bestimmte, mehrfach ungesättigte Fettsäuren, die der Körper nicht selbst herstellen kann, darunter Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren. Sie senken den Blutfettspiegel, verhindern Blutgerinnsel, Herzrhythmusstörungen und verringern das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. 

Worin sind ungesättigte Fettsäuren enthalten?
Viele Pflanzenöle enthalten einen hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren. Oliven-, Erdnuss- und Rapsöl beispielsweise haben einen hohen Anteil an einfach ungesättigten Fettsäuren. Mehrfach ungesättigte Fettsäuren wie Linolsäure (eine Omega-6-Fettsäure) finden sich in hoher Konzentration in Sonnenblumen-, Soja-, Mais-, Traubenkern- und Distelöl.

Einen hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren weisen Lein-, Raps- und Walnussöl, Walnüsse sowie Fische und Meeresfrüchte auf, vor allem Makrelen, Heilbutte, Heringe, Lachse, Forellen, Thunfische und Garnelen. 

Wann werden mehrfach ungesättigte Fettsäuren schädlich?
Öle mit einem hohen Anteil mehrfach ungesättigter Fettsäuren sind nicht immer vorteilhaft. Bei Frittieren beispielsweise können sie schädliche Substanzen bilden. Mehr darüber erfahren Sie in dem Beitrag Frittieren: Welches Öl oder Fett ist geeignet?